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EM-Minijob: Das gilt bei Kurzzeit-Jobs

Während der EM werden viele Arbeitskräfte für kurze Zeit gesucht. Eine Chance, Geld zu verdienen und gleichzeitig die Spiele zu genießen. Das sollte man bei kurzfristigen Beschäftigungen beachten.
Eine Frau zapft ein Bier
Kurzfristige Beschäftigung ermöglicht rasches Verdienen, ohne die Verdienstgrenze von 538 Euro eines regulären Minijobs. © Axel Heimken/dpa

Egal, ob während der Europameisterschaft oder in den Sommerferien – Kurzzeit-Jobs sind eine beliebte Möglichkeit, um nebenbei und schnell Geld zu verdienen. Laut der Minijob-Zentrale bieten sich kurzfristige Jobs besonders während der EM für Arbeitgeber an, da sie oft nur die vierwöchige Dauer des Events umfassen und viele zusätzliche Arbeitskräfte für den Zeitraum benötigt werden.

Die Möglichkeiten für Minijobs während der EM sind vielfältig: Vom Gastronomiebereich für das Catering im Stadion über das Public Viewing bis hin zur Sicherheitsarbeit innerhalb und außerhalb des Stadions oder dem Transport von Fans und Spielern. Es gibt viele Einsatzmöglichkeiten.

Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es keine Verdienstgrenze

Kurzfristige Beschäftigung ermöglicht rasches Verdienen, ohne die Verdienstgrenze von 538 Euro eines regulären Minijobs. Voraussetzung ist, dass man nicht berufsmäßig tätig ist, d.h. der Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung nicht den Lebensunterhalt sichert. Die Beschäftigungsdauer ist außerdem auf höchstens 70 Arbeitstage oder drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt. 

Mehrere Jobs gleichzeitig? Kein Problem! Es gibt die Option, mehrere kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig auszuüben. Jedoch ist laut der Minijob-Zentrale Vorsicht geboten: Die Arbeitsstunden aus den verschiedenen kurzfristigen Beschäftigungen werden zusammengezählt und dürfen insgesamt nicht die Grenze von 70 Tagen oder drei Monaten überschreiten.

© dpa ⁄ Elena Hartmann, dpa
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