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Tschentscher warnt vor pauschalen Verbotsforderungen

Die Bilder von Islamisten, die bei einer Demo in Hamburg ein Kalifat fordern, sorgen bundesweit für Empörung. Zu Recht, meint Bürgermeister Tschentscher, warnt aber vor überzogenen Verbotsforderungen.
Peter Tschentscher
Peter Tschentscher (SPD), Erster Bürgermeister von Hamburg, spricht während des Ministertreffens der Koalition europäischer Staaten gegen schwere und organisierte Kriminalität und des Drogenhandels vor dem Internationalen Maritimen Museum Hamburg (IMMH) zu den Medienvertretern. © Georg Wendt/dpa

Im Zusammenhang mit den von Islamisten organisierten Demonstrationen in Hamburg hat sich Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hinter die Versammlungsbehörde gestellt und pauschale Forderungen nach einem Verbot solcher Kundgebungen zurückgewiesen. Maßstab für ein Demonstrationsverbot sei nicht die Politik, sondern das Gesetz, sagt er der Deutschen Presse-Agentur. «Das Grundgesetz und das Versammlungsrecht ermöglichen auch Demonstrationen, deren Forderungen der freiheitlichen Demokratie widersprechen. Deshalb können linksextreme, rechtsextreme und auch islamistischen Versammlungen oft nicht untersagt werden.»

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung schütze in vielen Fällen auch ihre Gegner. «Der Kampf gegen Extremismus muss daher auch in der Gesellschaft geführt werden: im persönlichen Umfeld, am Arbeitsplatz, im Verein und auch in den Moscheegemeinden», sagte der Bürgermeister.

Islamisten-Demos sorgten bundesweit für Empörung

In den vergangenen Wochen hatten zwei Kundgebungen aus dem Umfeld der vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuften Gruppe Muslim Interaktiv über die Stadtgrenzen hinaus für Empörung gesorgt. Bei der ersten Demonstration waren Ende April auch Rufe nach einem Kalifat laut geworden. Die zweite Kundgebung fand am vergangenen Samstag unter scharfen Auflagen statt.

Die Demonstrationsanmeldungen seien vorab intensiv geprüft worden, sagte Tschentscher. «Ein Verbot war rechtlich nicht möglich. Mit strengen Auflagen wurde bei der zweiten Demonstration das Zeigen von Kalifat-Plakaten unterbunden.»

Pauschale Verbotsforderungen sieht Tschentscher als Spiel mit dem Feuer

Vorwürfe der Opposition, der rot-grüne Senat würde dem Treiben der Islamisten tatenlos zusehen, weil er die Kundgebungen nicht unterbunden habe, wies Tschentscher zurück. «Die Hamburger Polizei und unsere Sicherheitsbehörden machen einen guten Job. Wer sie zu einem rechtswidrigen Vorgehen auffordert, spielt mit dem Feuer und gefährdet den Rechtsstaat.»

Der Senat unterstütze das konsequente, rechtsstaatliche Vorgehen der Versammlungsbehörde ausdrücklich, sagte er. «Ihre Entscheidungen müssen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Wir riskieren sonst Gerichtsentscheidungen, die Islamisten und Extremisten zusätzlich Rückenwind geben.»

Mittel des Rechtsstaats gegen Extremisten konsequent nutzen

Tschentscher warnte auch vor einer Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die eine wichtige Säule des Grundgesetzes darstelle. «Der Rechtsstaat hat andere Instrumente, um gegen Extremismus und verfassungsfeindliche Tendenzen vorzugehen, die wir konsequent nutzen müssen. Der Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung, die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz, und die Verurteilung von Herrn Höcke wegen Nazi-Parolen sind hierfür gute Beispiele.» Das Landgericht Halle (Saale) hatte den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke am Dienstag wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Islamisten auch Thema in der Bürgerschaft

Die Demos der Islamisten sind an diesem Mittwoch auch Thema in der Bürgerschaft. Unter dem Titel «Hamburg im Würgegriff von Islamisten: Rot-Grün redet nur, handelt aber nicht!» will die AfD sie in der Aktuellen Stunde thematisieren. Auch die CDU hat eine entsprechende Debatte angemeldet - ihr Titel: «Demokratie und Rechtsstaat statt Kalifat und Scharia - «Muslim Interaktiv» und IZH verbieten!»

Erst kürzlich war die CDU mit einem Antrag auf ein Verbot der Gruppe Muslim Interaktiv in der Bürgerschaft an der rot-grünen Regierungsmehrheit gescheitert.

Ein Verbot des IZH, des Islamischen Zentrums Hamburg, das die Blaue Moschee an der Alster betreibt und vom Verfassungsschutz als Außenposten der iranischen Regierung gesehen wird, wird von der Opposition seit Langem gefordert - inzwischen auch von Rot-Grün. Ein entsprechendes Prüfverfahren läuft im Bundesinnenministerium.

© dpa
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