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Verfahren wegen Aufruf zur Ausrottung der AfD eingestellt

Gedeckt von der Meinungsfreiheit? Das Amtsgericht in Augsburg stellt das Verfahren gegen einen Mann wegen eines Twitter-Kommentars über die AfD ein. Zahlen muss der Verfasser trotzdem.
Strafjustizzentrum Augsburg
Das Strafjustizzentrum Augsburg. © Stefan Puchner/dpa/Archivbild

Das Amtsgericht Augsburg hat das Verfahren gegen einen Mann wegen eines Aufrufs zur Ausrottung der AfD unter Auflagen eingestellt. Der Angeklagte muss nun 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, wie die Richterin am Dienstag entschied.

Der 33-Jährige kommentierte im vergangenen Jahr einen Beitrag auf Twitter (heute: X) der AfD Sachsen, in dem die Partei für ein Genderverbot warb, mit den Worten: «Ihr verschissenen Scheiß-Nazis, gehört wirklich ausgerottet». Dazu postete der Angeklagte das Bild einer Regenbogenfahne, die als Symbol für Vielfalt gilt. Auf der Fahne war ein Maschinengewehr sowie der Schriftzug «defend Equalitiy» (Gleichberechtigung verteidigen) abgebildet.

Darin sah die Staatsanwaltschaft den Aufruf zur Tötung von AfD-Mitgliedern und warf dem Angeklagten die Belohnung und Billigung von Straftaten vor. Das Amtsgericht folgte zunächst dieser Auffassung und hatte deshalb per Strafbefehl eine Geldstrafe erlassen. Da der Angeklagte dies nicht akzeptieren wollte, kam es zur Verhandlung.

Vor Gericht argumentierte die Anwältin des Mannes, dieser habe mit seinem Kommentar nicht zu einer Gewalttat aufrufen wollen. Deswegen sei der Post ihrer Ansicht nach von der Meinungsfreiheit gedeckt. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Richterin in dem geposteten Bild einer Schusswaffe einen Widerspruch zu dieser Darstellung sahen, einigten sich die Prozessbeteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen. Den ursprünglichen Betrag der Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro muss der Mann nun an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, entgeht so aber einer Verurteilung.

© dpa
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