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Erzieherin wirft Ex-Kollegin Misshandlung von Kindern vor

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Je kleiner sie sind, desto schwerer ist es, Misshandlungen zu beweisen. In Franken berichtet eine Frau von mutmaßlichen Übergriffen einer Ex-Kollegin.
Kindertagesstätte
Gummistiefel von Kindern sind im Heinrich-Galm-Kindergarten an einem Gestell aufgereiht. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Eine wegen Misshandlung von Kleinkindern durch Unterlassen angeklagte Erzieherin hat zu Prozessauftakt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt. «Ich weiß, dass ich nicht geholfen habe», sagte die 37-Jährige am Montag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Würzburg. «Die ganzen Fälle sind passiert.» Sie habe eine ihr unterstellten Kollegin, die 4 Kinder im Alter zwischen 18 Monaten und 2 Jahren grob misshandelt haben soll, nicht aufgehalten. Sie habe der heute 30-Jährigen nur gesagt, «dass sie aufhören soll». Mehr habe sie damals nicht gemacht. «Ich hatte Angst, dass mir keiner glaubt», sagte die Frau.

Angeklagt sind Übergriffe in einem Kinderhaus im Landkreis Würzburg, die sich vermutlich zwischen September und Dezember 2021 ereignet haben. 

Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vorsätzliche Körperverletzung in acht Fällen, Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Sie soll die Kleinkinder bewusst gequält haben - vermutlich wegen eines Konflikts mit ihrer ebenfalls angeklagten Gruppenleiterin. 

Es dauerte rund ein Jahr, bis sich die 37-Jährige entschied, nicht mehr zu den mutmaßlichen Übergriffen ihrer jüngeren Kollegin zu schweigen. So soll die 30-Jährige beispielsweise ein erst zweijähriges Mädchen in drei Fällen zum Essen gezwungen haben. Sie habe der Kleinen «gewaltsam den gefüllten Löffel so weit in den Rachen einführt, dass das Kind letztlich die Nahrung aufnehmen und schlucken muss», sagte Staatsanwalt Ingo Krist vor der 1. Großen Strafkammer. «Das Kind erbrach, nach anfänglichem mehrfachen Würgen, die gewaltsam eingeführte Nahrung.»

© dpa
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