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Schlappe für Witwe im Milliardenerbe-Streit um Thiele

Streit ums Erbe gehört für die Justiz zum Alltag. Nicht alltäglich ist das Milliardenvermögen, das der 2021 gestorbene Industrielle Heinz Hermann Thiele hinterlassen hat.
Der 2021 gestorbene Unternehmer Heinz-Hermann Thiele
Heinz Hermann Thiele, der 2021 gestorbene Multimilliardär und frühere Mehrheitseigner der Knorr-Bremse AG. © Frank Leonhardt/dpa

Im Streit um das Erbe des 2021 gestorbenen Multimilliardärs Heinz Hermann Thiele hat seine Ehefrau einen Rückschlag erlitten. Das Münchner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, mit der Thieles Witwe Nadia die Einrichtung der «Heinz Hermann Thiele Familienstiftung» bekämpft. Dieser hatte der Industrielle den Großteil seines Vermögens zugedacht. Nach Auffassung der Richter war der Antrag unzulässig. «Die Antragstellerin ist schon nicht antragsbefugt, da sie keine Rechtsverletzung geltend machen kann», heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aus.

Thiele war im Februar 2021 gestorben, sein Vermögen wurde auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Unter anderem war der Unternehmer Mehrheitseigner des Münchner Industriekonzerns Knorr Bremse, außerdem am Schienentechnik-Konzern Vossloh beteiligt und bedeutender Aktionär der Lufthansa. «Die Stiftung hat er zur Vermögensausstattung mit einem Vermächtnis bedacht, das einen Großteil seines Nachlasses umfasst», schrieb das Gericht, ohne eine konkrete Summe zu nennen. «Zu dem Nachlass zählen Unternehmensbeteiligungen von erheblichem Wert.»

Außerdem hatte Thiele seine Frau als Vorerbin eingesetzt, die Stiftung als Nacherbin. Für diese Konstruktion im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es unter Juristen den Spruch «kalte Hand aus dem Grab» - welchen das Gericht jedoch in seiner Mitteilung nicht erwähnte: Erblasser können über ihren eigenen Tod hinaus bestimmen, dass Vermögenswerte zunächst an Vorerben gehen sollen, nach deren Ableben - oder zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt - dann wiederum an Nacherben.

Die Regierung von Oberbayern hatte Thieles Stiftung im April 2023 als Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt. Mit dem Eilantrag wollte die Witwe erreichen, dass diese Anerkennung der Stiftung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder außer Kraft gesetzt werden sollte. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts, den es am Montagabend veröffentlichte, ist nicht rechtskräftig.

Der Anwalt von Thieles Witwe kündigte am Dienstagabend an, sie werde Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Das Verwaltungsgericht weiche mit seiner Argumentation nicht nur von maßgeblichen Auffassungen in der Rechtswissenschaft ab, sondern auch von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

© dpa
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