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Gerichtsverhandlung über Schließung der Haasenburg-Heime

Misshandlungsvorwürfe von Jugendlichen in den Brandenburger Heimen des Betreibers Haasenburg machen im Sommer 2013 auch über die Landesgrenzen hinaus Schlagzeilen. Das Ministerium schließt die Heime. Jetzt erst wird über die Klage des Betreibers verhandelt.
Haasenburg-Heime
Blick auf das geschlossene Kinder- und Jugendheim «Haus Babenberg» in Jessern. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Rund zehn Jahre nach der Schließung der Jugendheime der Haasenburg GmbH wird über die Klage des Betreibers gegen den Entzug der Betriebserlaubnis verhandelt. Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus hat für kommenden Donnerstag (10.45 Uhr) dazu eine mündliche Verhandlung anberaumt, wie das Gericht mitteilte. Die Klage richtet sich gegen das Brandenburger Jugendministerium, das den Entzug der Betriebserlaubnis im Dezember 2013 angewiesen hatte. Offen sei, ob die Kammer bereits am Donnerstag ein Urteil verkündet, sagte Gerichtssprecher Matthias Vogt.

Nachdem es ab 2005 zu Selbstverletzungen und Suiziden in den Heimen gekommen sei, habe das Landesjugendamt zunächst Auflagen erlassen, teilte das Gericht mit. Im Sommer 2013 kamen dann Vorwürfe auf, dass Bewohner in den Heimen von Erziehern drangsaliert und gedemütigt würden. Dies führte zum Jahresende 2013 zur Schließung der drei Haasenburg-Heime im Unterspreewald, am Schwielochsee und in Müncheberg, in denen Jugendliche aus ganz Deutschland untergebracht waren, die als schwer erziehbar galten. Vorausgegangen waren politische Debatten zur Unterbringungspraxis in solchen Heimen.

Der Betreiber wehrte sich zunächst im Eilverfahren gegen die Schließung. Diese Klage wurde vom Verwaltungsgericht Cottbus im Januar 2015 abgewiesen. Dabei habe sich das Gericht im Wesentlichen auf den Untersuchungsbericht einer unabhängigen Expertenkommission gestützt, die das Ministerium eingesetzt hatte, berichtete Gerichtssprecher Matthias Vogt. Auch eine Beschwerde des Betreibers vor dem Oberverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg.

Nun verhandelt das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren über die Schließung der Haasenburg-Heime. Damals hatte es auch Dutzende Anzeigen gegen Heimerzieher wegen Misshandlungsvorwürfen gegeben. Doch fast alle Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Es gab schließlich zwei Gerichtsprozesse wegen körperlicher Gewalt. Einer endete mit einem Freispruch, der andere wurde gegen eine Geldzahlung eingestellt. Zudem ging es in zwei Gerichtsverfahren um sexuellen Missbrauch. Einer der Prozesse gegen einen Ex-Betreuer wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. In dem anderen Verfahren erhielt ein ehemaliger Erzieher eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.

© dpa
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