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Nach Widerstand: Abschiebung von zwei Männern ausgesetzt

Zwei junge Männer sollten abgeschoben werden. Sie gehören zu einer afghanischen Familie, die Kirchenasyl in Schwerin bekommen hatte. Nun wurde die Abschiebung vorerst ausgesetzt. Die Kritik am Vorgehen der Behörden hält aber an.
Polizeieinsatz bei Abschiebemaßnahme in Schwerin
Eine Spezialeinheit der Polizei kommt bei einer geplanten Abschiebung aus eine Kirchengebäude zum Einsatz. © Bernd Wüstneck/dpa

Die geplante Abschiebung von zwei Männern aus einem Kirchenasyl in Schwerin ist vorerst ausgesetzt worden. Das sagte ein Sprecher des zuständigen schleswig-holsteinischen Integrationsministeriums am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Stadt Kiel als zuständige Zuwanderungsbehörde habe das sogenannte Amtshilfeersuchen an Mecklenburg-Vorpommern zur Rückführung der Familie zurückgezogen. «Als Fachaufsicht stehen wir im Kontakt mit der Zuwanderungsbehörde und prüfen das weitere Vorgehen.»

Mit einem Großaufgebot und Spezialkräften hatte die Polizei in Schwerin am Mittwoch den Widerstand gegen die geplante Abschiebung beendet. Wie eine Polizeisprecherin sagte, hatte sich am frühen Mittwochmorgen eine sechsköpfige Familie in der Wohnung einer Kirchengemeinde verschanzt, als Polizisten die Abschiebung von zwei jungen Männern im Alter von 18 und 22 Jahren durchsetzen wollten. Gegen die 47 Jahre alte Mutter wurde ein Strafverfahren wegen Bedrohung und Nötigung eingeleitet.

Nach Angaben der Nordkirche handelte es sich um eine sechsköpfige Familie aus Afghanistan, deren zwei erwachsene Söhne abgeschoben werden sollten. Dies sei auf Anordnung der Ausländerbehörde in Kiel erfolgt. Beide sollten den Angaben zufolge nach Spanien gebracht werden, dort waren sie in die EU eingereist. Laut Kirchensprecher hielt sich die Familie in einer Wohnung am Rande eines Schweriner Plattenbaugebietes auf, die von der dortigen Kirchgemeinde für Flüchtlinge bereitgestellt wird.

Wie zuvor schon die evangelisch-lutherische Nordkirche kritisierte auch die katholische Kirche im Norden das Agieren der Behörden. «Die versuchte Abschiebung aus einem Kirchenasyl in Schwerin am gestrigen Mittwoch habe ich mit größter Besorgnis wahrgenommen», sagte Erzbischof Stefan Heße. Das Kirchenasyl werde auch künftig gebraucht, um humanitäre Härten abzuwenden. Deshalb sei es wichtig, dass die Behörden die Tradition des Kirchenasyls respektierten.

Die Kirchengemeinden würden sich vor Gewährung eines Kirchenasyls umfassend beraten und eine gewissenhafte Prüfung vornehmen. Mit dem Kirchenasyl beanspruchten die Kirchen kein Sonderrecht. «Vielmehr wissen wir uns rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet», betonte der auch für Mecklenburg zuständige Hamburger Erzbischof.

Er selbst habe als Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz erst im Juni gemeinsam mit dem EKD-Flüchtlingsbischof Christian Stäblein die Petrusgemeinde in Schwerin besucht. «Das große Engagement für die Anliegen schutzsuchender Menschen in der Gemeinde hat mich sehr beeindruckt», betonte Heße.

© dpa
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