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Prozess um Autorennen mit Todesopfer

Mit Tempo 150 rast ein Autofahrer durch eine Frankfurter Wohngegend und verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug. Ein Mensch stirbt. Vor Gericht schiebt der Angeklagte alles auf den Alkohol.
Landgericht Frankfurt
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht. © Arne Dedert/dpa

Wegen versuchten Mordes nach einem verbotenen Autorennen muss sich seit Montag ein 36-Jähriger vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Ihm wird auch noch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie Trunkenheit zur Last gelegt. Er soll im November 2019 mit bis zu 150 Stundenkilometern durch eine Straße in Frankfurt-Fechenheim gerast sein und dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben. Beim Aufprall auf ein geparktes Fahrzeug wurde der Beifahrer so schwer verletzt, dass er noch im Auto starb. Am ersten Verhandlungstag schob der Angeklagte den Unfall auf den vorausgegangenen, ihm normalerweise wesensfremden Alkoholkonsum. Nach dem Zusammenstoß wurde bei dem Rumänen ein Blutalkoholwert von maximal 2,1 Promille gemessen.

Nach dem Eintreffen von Polizei und Rettungssanitätern verschwieg der Unfallfahrer laut Anklage den Beifahrer, sodass dieser erst später entdeckt wurde. Die Staatsanwaltschaft leitet aus diesem Umstand einen versuchten Mord durch Unterlassen her. Der Angeklagte habe nur deshalb nicht auf den Beifahrer hingewiesen, um die vorausgegangene Trunkenheitsfahrt verdecken zu können. Weil der Beifahrer jedoch bereits tot war, komme nur ein versuchter Mord in Betracht, so die Staatsanwaltschaft.

Vor Gericht sprach der Angeklagte von einem «Unfall, der mir sehr leidtut». Er habe nach dem Aufprall das Fahrzeug verlassen und sei davon ausgegangen, dass auch der Beifahrer ausgestiegen und davongelaufen sei. Deshalb habe er die Polizei nicht auf diesen hingewiesen. Rückfragen beantwortete der Unfallfahrer zum Tathergang aber nicht. Auch äußerte er sich nicht zu den Gründen für den vorausgegangenen Alkoholkonsum. Bei dem Unfall wurde er selbst nur leicht verletzt. Nach dem Vorfall wurde zunächst wegen fahrlässiger Tötung und Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den Angeklagten ermittelt, der auf freiem Fuß blieb. Erst einige Zeit später kam der Vorwurf des versuchten Mordes dazu, sodass die Schwurgerichtskammer des Landgerichts zuständig wurde. Weil der 36-Jährige niemals in Untersuchungshaft war und Haftsachen bei den Strafkammern stets Vorrang genießen, blieben die Akten jahrelang beim Gericht liegen.

In dem Prozess sollen auch Gerichtsmediziner und Sachverständige aussagen. Die Strafkammer hat vorerst drei weitere Verhandlungstage bis Anfang März terminiert.

© dpa
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