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Tochter Quecksilber gespritzt: Lange Haft gefordert

«Die Tat ist unermesslich», sagt die Staatsanwältin im Landgericht Hannover. Gemeinsam mit seiner neuen Partnerin soll ein 30-Jähriger versucht haben, sein Kleinkind zu vergiften. Sein Motiv: Rache.
Prozess Mordversuch an Kleinkind mit Quecksilber
Die Angeklagten sitzen beim Prozessauftakt im Landgericht Hannover. © Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Im Prozess gegen einen Vater, der versucht haben soll, seine kleine Tochter mit Quecksilber zu vergiften, hat die Staatsanwaltschaft Hannover lange Haftstrafen für den 30-Jährigen und seine frühere Lebensgefährtin gefordert. Beide Angeklagten hätten bei der Injektion die Möglichkeit erkannt, dass die Einjährige sterben könnte, auch wenn es ihnen vorrangig darum gegangen sei, das Kind krank und pflegebedürftig zu machen, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde am Dienstag im Landgericht Hannover. Sie forderte für den Mann aus Springe (Region Hannover) eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und für seine 34-jährige Ex-Partnerin eine elfjährige Haftstrafe. Das deutsche Paar ist unter anderem wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes angeklagt.

Beide hatten kurz vor Prozessende eingeräumt, dem Mädchen am 24. Juli 2023 gemeinsam Quecksilber in den linken Fuß und rechten Knöchel gespritzt zu haben. An diesem Tag hatten sie das Kind im Rahmen des Umgangsrechts zu sich holen können. In seinem letzten Wort bat der Altenpfleger bei seiner Tochter und seiner Ex-Frau um Entschuldigung. Er habe seinem Kind nicht das Leben nehmen wollen. Laut Anklage wollte er der Kindsmutter erhebliche seelische Qualen zufügen, wie er sie selbst nach ihrer Trennung von ihm direkt nach der Geburt der Tochter erlitten habe. Auch die 34-Jährige bat unter Tränen um Entschuldigung. Aus Sicht der Verteidigung handelte es sich bei der Tat nicht um ein versuchtes Tötungsdelikt, sondern um Körperverletzung. Die Anwälte beider Angeklagten forderten kein konkretes Strafmaß. Das Urteil soll am 10. April verkündet werden.

Der Nebenklage-Anwalt schloss sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Die späten Teil-Geständnisse bezeichnete er als «taktisch», weil ohnehin Chat-Verläufe den gemeinsamen Vergiftungsplan bewiesen hätten. Der Mann hatte sich schon Anfang 2023 über Erwerbsmöglichkeiten von Quecksilber im Internet informiert. Im Juni kaufte seine Lebensgefährtin über eine Internet-Plattform privat ein mit Quecksilber gefülltes Wandthermometer. Bereits im Januar 2023 schauten beide die ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY ... ungelöst», in der ein Fall mit Quecksilber als Mordwaffe thematisiert wurde.

«Die Tat ist unermesslich», betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Laut Nebenklage ist das kleine Mädchen posttraumatisch belastet und leidet unter Ängsten. Als Spätfolgen der Quecksilber-Injektion, die erst nach Wochen entdeckt wurde, kommen dem Rechtsanwalt des Kindes zufolge Lähmungen, Sprachstörungen sowie kognitive Einschränkungen infrage. Der Vater habe sich nur mit «leeren Worten» entschuldigt, kritisierte er. «Es ist die blanke Verachtung eines unschuldigen Lebens», sagte der Nebenklage-Vertreter.

Bei beiden Angeklagten sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal Grausamkeit. Sie hätten gewusst, dass das Gift nicht unmittelbar zum Tod führt und der Einjährigen besonders starke Schmerzen zufügen wollen, erläuterte die Staatsanwältin. Bewusst seien die Einstichstellen für die Spritze so versteckt gewählt worden, dass zunächst niemand sie entdeckte. Nur weil sich eine schwere Entzündung am Fuß des Kleinkindes entwickelt hatte, war die Tat überhaupt aufgedeckt worden. Die Einjährige hatte mehrfach operiert werden müssen, um das Gift aus ihrem Körper zu entfernen. Der 30-Jährige hat nach Überzeugung der Anklage nicht nur grausam, sondern auch aus niedrigen Beweggründen gehandelt - nämlich aus Rache an seiner Ex-Frau.

© dpa
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