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Verfassungsschutz nennt Zahl zu Infos durch V-Leute

In der mündlichen Verhandlung im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz hat das Bundesamt am Dienstagabend vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster betont, dass nur ein geringer Anteil seiner Informationen in den aktuellen Gutachten von V-Leuten stammen.  
Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz
Dder Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG), Gerald Buck. © Guido Kirchner/dpa

Ein Vertreter des Verfassungsschutzes erklärte, «dass nur zwei der einigen Tausend Belege», die dem Gericht vorgelegt worden seien, «Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes beinhalten». Diese zwei Belege stammten weder von der Bundes- noch von der Landesebene und seien vor dem Jahr 2023 angefallen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe zudem kritisch geprüft, ob während der Bearbeitung als Verdachtsfall und hinsichtlich der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) während deren Bearbeitung als Verdachtsfall und als erwiesen extremistische Bestrebung Mitglieder ihrer Landes- oder Bundesvorstände als Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes eingesetzt wurden, von denen eine steuernde Einflussnahme hätte ausgehen können. Eine solche Einflussnahme sei im relevanten Zeitraum nicht gegeben gewesen.

Auf Nachfrage erklärte der BfV-Vertreter, dies beinhalte mögliche Quellen des Bundesamtes und der Verfassungsschutz-Behörden der Länder.

© dpa
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