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Wegen Missbrauchs: Kirchengericht entlässt Priester

Erneut wird ein katholischer Missbrauchstäter aus dem Klerikerstand entlassen. Nach einem Urteil des Kölner Kirchengerichts hat der frühere Priester fünf Minderjährige missbraucht. Mindestens.
Kreuz auf Kirchturm
Das Kreuz einer Kirche ist in der Abenddämmerung zu sehen. © Friso Gentsch/dpa

Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs hat das Kirchengericht Köln gegen einen früheren Priester aus dem Bistum Trier die Höchststrafe verhängt: Der ehemalige Pfarrer von Freisen im Saarland wird aus dem Klerikerstand entlassen. Das teilte das Bistum Trier am Donnerstag mit. Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln habe den Mann des sexuellen Missbrauchs von fünf Minderjährigen schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«Was die Betroffenen an Leid durch diesen Priester erfahren haben, ist ein schreckliches Unrecht, an dem sie seit vielen Jahren tragen», teilte der Trierer Bischof Stephan Ackermann mit. Ihm sei bewusst, dass die lange Prozessdauer für die Betroffenen eine große Belastung gewesen sei. Der kirchliche Strafprozess war 2018 eingeleitet worden.

Ackermann ging davon aus, dass der Fall Freisen auch Gegenstand der unabhängigen Aufarbeitung im Bistum werde. «Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert. Das haben ich und die weiteren Verantwortlichen bereits eingestanden», sagte er.

Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand verliert der katholische Geistliche auch den Anspruch auf sein Ruhegehalt. «Es ist die für einen Priester schwerste nach kirchlichem Recht mögliche Strafe», sagte die Sprecherin des Bistums. Mit dem Fall hat sich die Zahl der Priester im Bistum Trier, die seit 2010 wegen sexuellen Missbrauchs diese Strafe bekommen haben, auf sechs erhöht.

Im Februar war der damals 69 Jahre alte Geistliche bereits vor dem Landgericht Saarbrücken wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Laut Gericht hatte der Mann 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen 14-Jährigen gedrängt, sexuelle Handlungen zu dulden. Nach Ansicht des Richters hatte der Pfarrer bereits ab den 1980er Jahren Übergriffe auf Messdiener verübt, auch auf Ferienfreizeiten oder auf Urlaubsfahrten.

Das Bistum teilte mit, dass auch über die vor dem Kirchengericht verhandelten Fälle weitere Personen als Betroffene sexuellen Missbrauchs durch den früheren Priester anerkannt werden. Sie könnten finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen.

Gegen den Geistlichen hatte es mehrfach strafrechtliche Ermittlungen wegen Vorwürfen sexualisierter Gewalt gegeben. Seit Mai 2016 durfte er nach einem Verbot des Bischofs nicht mehr als Priester öffentlich wirken. Zum Bistum Trier gehören rund 1,2 Millionen Katholiken in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

© dpa
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