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Anklage verlesen: Prozess um Einbruch in Grünes Gewölbe

Der Einbruch im Grünen Gewölbe beschäftigt die Justiz weiter. In einem weiteren Prozess in Dresden wurde jetzt die Anklage verlesen. Der Angeklagte will schweigen.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Im Prozess um die Beihilfe zum Einbruch ins Grüne Gewölbe Dresden ist die Anklage gegen den 24-jährigen Angeklagten verlesen worden. Zuvor hatte die Jugendkammer des Landgerichts Dresden mehrere Rügen und Anträge der Verteidigung zurückgewiesen. Dem 24-Jährigen wird Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung und zur Brandstiftung vorgeworfen. Er ist ebenfalls ein Mitglied der Berliner Remmo-Großfamilie und Bruder eines der fünf im Mai 2023 verurteilten Haupttäter.

Staatsanwalt Christian Weber verlas die Anklage und sagte, die Haupttäter hätten den Einbruch spätestens Anfang 2019 geplant und ab Mitte 2019 auch den nun Angeklagten eingeweiht und in die Vorbereitungen einbezogen. Es sei seine Aufgabe gewesen, in der Tatnacht seinen Bruder und zwei weitere Haupttäter zum vereinbarten Treffpunkt in Berlin zu fahren.

Allerdings sei er mit seinen drei Insassen am 24. November 2019 gegen 23.00 Uhr in eine Polizeikontrolle geraten, bei der im Kofferraum des Autos auch Einbruchswerkzeug entdeckt worden sei. Aus Angst hätten die Täter ihren Plan geändert. Sie seien nicht vom Angeklagten zum Treffpunkt gebracht worden. Vielmehr sei der Angeklagte mit dem Werkzeug im Auto alleine weitergefahren, um die ihn observierenden Polizeikräfte abzulenken.

Die insgesamt sechs Haupttäter fuhren mit ihren Tatfahrzeugen nach Dresden, wo sie einen Brand im Pegelhaus der Augustusbrücke legten, um das Grüne Gewölbe von der Stromverbindung zu trennen. Kurz vor 5.00 Uhr brachen die Diebe durch ein Fenster in die Dresdner Schatzkammer ein und stahlen 21 Diamantengarnituren.

Die Verteidiger des 24-Jährigen erklärten, ihr Mandant werde sich nicht zu den Vorwürfen einlassen. Verteidiger Stephan Schneider sprach in einem Eröffnungsstatement von einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung. Drei Jahre nach der Durchsuchung bei seinem Mandanten sei nichts Neues mehr ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft habe den Beschleunigungsgrundsatz eklatant verletzt, gerade in einem Jugendverfahren.

Die verurteilten Haupttäter wollen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und nicht als Zeugen aussagen. Sie begründeten es damit, dass ihre Urteile noch nicht rechtskräftig seien. Die Kammer hat bis zum 19. Juni noch weitere 35 Sitzungstage geplant.

© dpa
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