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Verdacht auf falsche Corona-Atteste: Prozessbeginn

Achteinhalb Monate nach ihrer Verhaftung hat am Landgericht Dresden der Prozess gegen eine Hausärztin begonnen, die während der Corona-Pandemie falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben soll. Die 66 Jahre alte Angeklagte soll mehr als 1000 sogenannte Gefälligkeitsatteste während der Corona-Pandemie ohne Untersuchung erstellt haben, lautete der Vorwurf der Anklage zum Prozessbeginn am Dienstag. Darin soll den jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt worden sein, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes negative Auswirkungen für sie habe, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen Corona-Tests nur über den Speichel möglich seien.
Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Manche Patienten hätten nur ein Attest, andere alle drei bei der Angeklagten gekauft, manche sollen ihre ganze Familie mit den Bescheinigungen versorgt haben, hieß es.

Eineinhalb Stunden dauerte die Verlesung der Anklageschrift, vor allem der hunderten Patienten-Namen. Für die Atteste soll die Angeklagte insgesamt rund 48.000 Euro eingenommen haben. In mehreren Bundesländern hätten Sammeltermine stattgefunden.

Der Prozessauftakt fand im Hochsicherheits-Gerichtsgebäude im Dresdner Norden statt. Das Landgericht hatte den Prozess dorthin verlegt, weil bis zu 150 Anhänger der Angeklagten regelmäßig vor dem Chemnitzer Frauengefängnis gegen die Inhaftierung der 66-Jährigen demonstriert hatten. Zu den Vorwürfen hat sich die Ärztin vor der Hauptverhandlung nicht geäußert. Die Beschuldigte hat sich laut Staatsanwaltschaft selbst als Angehörige des «Indigenen Volkes der Germaniten» bezeichnet, die Ärztin wird der Reichsbürgerszene zugeordnet. Die Ärztin befindet sich seit Februar in Untersuchungshaft und ist bereits vorbestraft.

Nach der Anklageverlesung beantragte Verteidiger Carsten Brunzel aus Dresden die Aussetzung des Verfahrens. Er kritisierte, dass ein Mitverteidiger erst am Freitag vom Oberlandesgericht aus dem Prozess ausgeschlossen worden sei, weil auch er im Verdacht stehe, sich mehrere Atteste von der Angeklagten ausgestellt haben zu lassen. Ein dritter Anwalt sei gegen seinen Willen vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden. Brunzel selbst beanstandete weiter, keine ausreichende Akteneinsicht bekommen zu haben. Der Prozess soll am 28. November 2023 fortgesetzt werden.

Das Landgericht Dresden hat vorerst 40 Sitzungstage bis Ende Juni 2024 geplant. Ein Großteil der Attest-Empfänger - die Mehrzahl aus Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern - könnten als Zeugen vernommen werden.

© dpa
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