Manche Patienten hätten nur ein Attest, andere alle drei bei der Angeklagten gekauft, manche sollen ihre ganze Familie mit den Bescheinigungen versorgt haben, hieß es.
Eineinhalb Stunden dauerte die Verlesung der Anklageschrift, vor allem der hunderten Patienten-Namen. Für die Atteste soll die Angeklagte insgesamt rund 48.000 Euro eingenommen haben. In mehreren Bundesländern hätten Sammeltermine stattgefunden.
Der Prozessauftakt fand im Hochsicherheits-Gerichtsgebäude im Dresdner Norden statt. Das Landgericht hatte den Prozess dorthin verlegt, weil bis zu 150 Anhänger der Angeklagten regelmäßig vor dem Chemnitzer Frauengefängnis gegen die Inhaftierung der 66-Jährigen demonstriert hatten. Zu den Vorwürfen hat sich die Ärztin vor der Hauptverhandlung nicht geäußert. Die Beschuldigte hat sich laut Staatsanwaltschaft selbst als Angehörige des «Indigenen Volkes der Germaniten» bezeichnet, die Ärztin wird der Reichsbürgerszene zugeordnet. Die Ärztin befindet sich seit Februar in Untersuchungshaft und ist bereits vorbestraft.
Nach der Anklageverlesung beantragte Verteidiger Carsten Brunzel aus Dresden die Aussetzung des Verfahrens. Er kritisierte, dass ein Mitverteidiger erst am Freitag vom Oberlandesgericht aus dem Prozess ausgeschlossen worden sei, weil auch er im Verdacht stehe, sich mehrere Atteste von der Angeklagten ausgestellt haben zu lassen. Ein dritter Anwalt sei gegen seinen Willen vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden. Brunzel selbst beanstandete weiter, keine ausreichende Akteneinsicht bekommen zu haben. Der Prozess soll am 28. November 2023 fortgesetzt werden.
Das Landgericht Dresden hat vorerst 40 Sitzungstage bis Ende Juni 2024 geplant. Ein Großteil der Attest-Empfänger - die Mehrzahl aus Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern - könnten als Zeugen vernommen werden.