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Psychosoziale Prozessbetreuung: Opferhilfe bei Verhandlung

Gerade von Gewalt- und Sexualdelikten betroffene Kinder haben Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung bei Verhandlungen. In Thüringen soll es einfacher werden, die Hilfe zu bekommen.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Mit einer neuen Koordinierungsstelle soll es für besonders schutzbedürftige Opfer in Thüringen einfacher werden, speziellen Beistand in Gerichtsverfahren zu erhalten. Ab dem 1. Dezember können Anfragen für die sogenannte Psychosoziale Prozessbetreuung zentral bei einer am Thüringer Oberlandesgericht (OLG) angesiedelten Koordinierungsstelle gestellt werden, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Psychosoziale Begleiterinnen und Begleiter stehen Betroffenen etwa zur Seite, wenn diese vor Gericht aussagen müssen. Sie unterstützen aber auch während des gesamten Strafverfahrens. Mit der Begleitung soll laut Bundesjustizministerium vor allem die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden. Dabei handelt es sich aber nicht um einen Rechtsbeistand. Die Prozessbegleitung ersetzt also nicht die Anwältin oder den Anwalt.

«Mit dem neuen Angebot können wir den Betroffenen schwerer Straftaten noch besser helfen, das für sie besonders belastende Strafverfahren durchzustehen», sagte der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts Thomas Schneider.

Das Angebot, diese besondere Art des Beistands zu bekommen, habe es zwar schon vorher gegeben, sagte die OLG-Sprecherin Stephanie Steinle. Nun gebe es aber einen einheitlichen Ansprechpartner dafür. Fünf Mitarbeiter der sozialen Dienste der Justiz betreuten die neue Koordinierungsstelle. Sie seien dann unter der Telefonnummer +49 361 573534444 und via E-Mail unter tholg.prozessbegleitung@justiz.thueringen.de zu erreichen. Sie sollen den Bedarf klären und schnell eine passende Begleitperson vermitteln, hieß es. Die Mitarbeiter stellten auch Informationen zu weiteren Hilfsangeboten auch außerhalb der Justiz bereit.

Angaben des Bundesjustizministeriums zufolge haben besonders Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind, einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Aber auch erwachsene Betroffene oder Angehörige von Opfern können unter bestimmten Umständen einen Anspruch haben.

© dpa
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