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Revision nach Urteil gegen rechtsextreme Drogendealer

Einem Urteil zufolge müssen zwei Männer wegen Drogengeschäfte für lange Zeit hinter Gitter. Die Verteidiger wollen die Urteile gegen ihre Mandanten mit rechter Gesinnung aber nicht stehen lassen.
Landgericht Gera
Das Landgericht Gera. © Bodo Schackow/dpa/Archivbild

Das Urteil gegen zwei Männer wegen Drogenhandels am Landgericht Gera soll nach Willen der Verteidigung überprüft werden. Beide Verteidiger der wegen Drogenhandels im großen Stil verurteilten Männer haben Revision eingelegt. Die Frist zur Revisionsbegründung laufe noch, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage mit. Das Gericht hatte die Männer im Alter von 35 und 40 Jahren Mitte März zu Haftstrafen von neun und zwölf Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer mit großen Mengen an Drogen wie Crystal und Kokain gedealt hatten.

Der Urteilsspruch blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Freiheitsstrafen von zwölf und 14 Jahren für die beiden Männer gefordert hatte. Die Verteidigung hatte Freisprüche verlangt. Die Verurteilten hatten ihre Geschäfte über verschlüsselte Kryptodienste abgewickelt. Dass die beiden Männer Mitglieder der inzwischen zerschlagenen rechtsextremen Bruderschaft «Turonen» waren, hatte auf das Urteil keinen Einfluss.

Bereits im vergangenen September hatte das Landgericht Erfurt acht Mitglieder der rechtsextremen «Bruderschaft Thüringen» wegen ihrer Drogengeschäfte zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem ersten «Turonen»-Verfahren Revision eingelegt. Das Gericht hatte damals keine kriminelle Vereinigung der rechtsextremen Rockerbande erkannt.

© dpa
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