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Verband hat Zweifel am Zeitplan für Lauterbachs Klinikreform

Die Klinikreformpläne des Bundesgesundheitsministeriums sorgen seit Monaten für Diskussionen. Eigentlich soll die Reform Anfang 2024 in Kraft treten - bis dahin ist nicht mehr viel Zeit.
Krankenhaus
Ein Hinweisschild mit der Aufschrift «Krankenhaus» weist den Weg zur Klinik. © Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

Der Zeitplan für die Klinikreform der Bundesregierung ist aus Sicht der Landeskrankenhausgesellschaft nicht umsetzbar. «Es gibt nach wie vor keinen Gesetzentwurf, nur Eckpunkte», sagte Geschäftsführer Rainer Poniewaß der Deutschen Presse-Agentur. «Und das Jahr ist in sechs Wochen vorbei.»

Die Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), bei der es unter anderem um eine Änderung der Vergütung für die Kliniken geht, soll eigentlich Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Sie ist daher am Donnerstag ein Thema des Thüringer Krankenhausforums in Erfurt mit Vertretern von Kliniken und der Landespolitik.

Realistischer Zeitplan: Frühjahr 2024

Der Verbandsgeschäftsführer schätzt, dass das Reformgesetz eher im Frühjahr in Kraft tritt. Verzögerungen würden sich nach seiner Einschätzung auch auf die Thüringer Krankenhausplanung auswirken. Mit der Reform sollen medizinische Leistungsgruppen und bestimmte Strukturvorgaben für die Häuser definiert werden. «Das Land muss diese Leistungsgruppen den Häusern dann zuteilen», erläuterte Poniewaß.

Derzeit laufen Arbeiten am neuen Thüringer Krankenhausplan, er soll nach früheren Angaben des Gesundheitsministeriums im zweiten Quartal 2024 in Kraft treten.

Kliniken fordern Übergangsregelung bei Vergütung

Durch die Reform sollen Kliniken einen Teil ihrer Vergütung künftig schon dafür erhalten, dass sie bestimmte Leistungsangebote vorhalten - unabhängig von der Zahl der behandelten Patienten. Die Landeskrankenhausgesellschaft beklagt seit langem das Fehlen einer Übergangsregelung, um steigende Kosten für Personal und Sachkosten aufzufangen.

Krankenhäuser können Preissteigerungen nicht weitergeben. Sie erhalten Festpreise, die in der Regel ein Jahr im Voraus mit den Krankenkassen ausgehandelt werden. Laut Landeskrankenhausgesellschaft beträgt die durchschnittliche Vergütung je Klinikfall in Thüringen in diesem Jahr 3992 Euro. Für eine kostendeckende Vergütung fehlten 252 Euro.

Im vergangenen Jahr wurden in Thüringen nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund 502.000 Menschen stationär im Krankenhaus behandelt. In den Jahren vor der Corona-Pandemie waren es annähernd 590.000 Patienten.

© dpa
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