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Sommermärchen-Prozess: Gericht lehnt Einstellung ab

Der Sommermärchen-Prozess wird im März beginnen. Eine Einstellung des Verfahrens gegen zwei von drei ehemaligen Fußball-Spitzenfunktionären gegen eine Geldstrafe lehnt das Landgericht Frankfurt ab.
Schmidt und Niersbach
Im Prozess um die Fußball-WM 2006 hat das Landgericht Frankfurt abgelehnt, das Verfahren gegen die früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach (l) und Horst R. Schmidt gegen eine Geldstrafe einzustellen. © Daniel Karmann/dpa

Das Landgericht Frankfurt hat die Einstellung des «Sommermärchen»-Prozesses gegen zwei von drei Angeklagten gegen die Zahlung einer Geldstrafe abgelehnt.

Dies berichtete das Portal «Zeit Online», das Gericht bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Entscheidung und den Termin des ersten Prozesstages am 4. März. Dem Bericht zufolge sollen sich der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, Wolfgang Niersbach, und der damalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt, mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt auf die Strafzahlung verständigt haben. Dieser Vereinbarung scheiterte aber an der Zustimmung des Gerichts.

Verfahren während Heim-EM

Der dritte Angeklagte, der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger, war von den Einigungsversuchen ausgeklammert, hieß es in dem Bericht. Der letzte Verhandlungstag wäre nach der bisherigen Planung der 11. Juli. Damit würde das Verfahren mitten in die Heim-Europameisterschaft (14. Juni bis 14. Juli) hineingehen. Über Verständigungen mit den Angeklagten berichtete am Mittwoch auch die «Bild»-Zeitung.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im Mai vergangenen Jahres das zuvor Ende Oktober 2022 vom Landgericht eingestellte Verfahren gegen das Trio wieder in Gang gesetzt. Das OLG teilte damals mit, dass der ergangene Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren fortzuführen sei.

Die Staatsanwaltschaft wirft Niersbach, Zwanziger und Schmidt Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor. Die Angeklagten haben dies stets zurückgewiesen. Der Prozess dreht sich um eine ominöse Zahlung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro.

© dpa
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