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Gericht verpflichtet Bund zu Vorauszahlung für Wikingeck

Das Gelände am Wikingeck in Schleswig gilt als eine der größten bekannten Altlasten in Schleswig-Holstein. Die Sanierung läuft. Auch der Bund muss laut Gerichtsbeschluss zahlen.
Wikingturm
Der Wikingturm an der Schlei ist zu sehen. © Marcus Brandt/dpa

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Bund zu einer Vorauszahlung für die Sanierung des belasteten Areals Wikingeck in Schleswig verpflichtet. Demnach muss der Bund zunächst knapp 8,88 Millionen Euro zahlen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Kreis Schleswig-Flensburg hatte einen entsprechenden Kostenbescheid erlassen und diesen im Wesentlichen damit begründet, dass der Bund Miteigentümer an der Schlei und an den Ufergrundstücken sei.

Das Gelände eines ehemaligen Gaswerkes und einer alten Dachpappenfabrik am Ufer der Schlei gilt als eine der größten bekannten Altlasten in Schleswig-Holstein. Die Sanierung soll nach gegenwärtigen Planungen voraussichtlich im Oktober 2025 abgeschlossen sein.

Der Bund hatte nach Angaben des Gerichts die Vorauszahlungspflicht bestritten und gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids einstweiligen Rechtsschutz angestrebt. Der Bund argumentierte unter anderem, er habe kein Eigentum an den betroffenen Grundstücken.

Das Verwaltungsgericht hielt dem im Beschluss vom Donnerstag entgegen, die Bundesrepublik sei als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches Eigentümerin aller Grundstücke geworden, die im Jahr 1921 von der Schlei bis zur Mittelwasserlinie bedeckt gewesen seien. Das betreffe auch die Sanierungsfläche.

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Sanierung der Altlast Wikingeck mit 2,42 Millionen Euro. Die Gesamtkosten betragen nach Angaben der Staatskanzlei 24,2 Millionen Euro. Davon soll der Bund 64,25 Prozent tragen, entsprechend seinem Anteil am Grundstück. Der Kreis Schleswig-Flensburg war für die Kosten der Sanierung in Vorleistung getreten, nachdem eine Finanzierungszusage des Bundes zunächst ausgeblieben war.

Der Beschluss vom 15. Februar (6 B 20/23) ist noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht binnen zwei Wochen nach Zustellung die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht zu.

Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) nannte die Entscheidung einen wichtigen Etappenschritt hin zu einer sachgerechten Kostenteilung zwischen Bund, Land und Kreis. Die Rechtsauffassung des Kreises und des Landes seien bestätigt worden. Er appellierte an den Bund, sich nun nicht noch länger in kleinlichen juristischen Auseinandersetzungen zu verlieren, sondern den ursprünglich von der Bundesregierung zugesagten Anteil zu leisten. «Die Verantwortlichen im Kreis sind in finanzielle Vorleistung gegangen, sie haben einen Anspruch auf Klarheit.»

© dpa
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