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Drei Jahre und drei Monate Haft wegen Raserei mit Todesopfer

Mit Tempo 150 rast ein Autofahrer durch eine Anliegerstraße in Frankfurt. Der Beifahrer stirbt beim Zusammenstoß mit einem geparkten Wagen. Jetzt wurde der Fahrer zu einer Haftstrafe verurteilt.
Frankfurter Landgericht
Justizbehörden Frankfurt am Main steht auf einem Schild vor dem Frankfurter Landgericht. © Helmut Fricke/dpa

Nach einer Raserei durch eine Anliegerstraße mit einem Todesopfer ist ein 36-Jähriger am Mittwoch vom Landgericht Frankfurt zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging von gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässige Tötung, Trunkenheit und versuchtem Mord aus - nicht aber von einem illegalen Autorennen. Es sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass er bei der Tat im November 2019 in Frankfurt-Fechenheim versucht habe, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, als er bei einem Überholversuch ein anderes Auto touchiert und Sekunden später mit dem Wagen auf dem Parkstreifen zusammenstieß, hieß es im Urteil. Sachverständige hatten eine Geschwindigkeit von bis zu 150 Stundenkilometern ausgerechnet.

Nach dem Eintreffen der Polizei- und Rettungskräfte hatte der nur leicht verletzte Fahrer zunächst verschwiegen, dass sich in seinem Fahrzeug auch noch ein Beifahrer befand. Dies wertete das Gericht als Indiz für einen versuchten Mord durch Unterlassen sowie zur Verdeckung der von ihm zuvor begangenen Straftaten. Da der Beifahrer bereits tot war, dies der Fahrer jedoch nicht wissen konnte, müsse rechtlich von einer Versuchstat ausgegangen werden, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Mordversuch schlage dabei bei der Berechnung der Gesamtstrafe für den Angeklagten jedoch aufgrund mehrerer Milderungsgründe nur mit einer Einzelstrafe von eineinhalb Jahren zu Buche. So gelte bei einer Versuchstat ohnehin nicht die bei Mord zwingend vorgeschriebene lebenslange Haftstrafe. Dazu kommen laut Urteil die fehlenden Vorstrafen, das Mitverschulden des Opfers, der in das Auto des völlig betrunkenen Angeklagten gestiegen sei, sowie dessen glaubhafte Reue und Entschuldigung, um die er in seinem Schlusswort gebeten hatte.

Weil der Angeklagte nach der Tat niemals in Untersuchungshaft war, blieben die Akten jahrelang bei den überlasteten Schwurgerichtskammern des Landgerichts liegen. Diese «rechtsstaatliche Verfahrensverzögerung» brachten ihm nun einen Strafrabatt von vier Monaten ein. Auf seinen Führerschein, der ihm nach dem Unfall direkt abgenommen worden war, wird er noch mindestens ein weiteres Jahr verzichten müssen. Das Gericht verhängte eine entsprechende Führerscheinsperre. Im Strafmaß blieb das Gericht damit erheblich hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von vier Jahren und neun Monaten Haft zurück. Die Verteidigung, die keinen Mordversuch gesehen hatte, wollte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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