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Haushaltshilfe ersticht Seniorin: «Ich war nicht ich selbst»

Eine Seniorin aus Essen ist im Mai vergangenen Jahres Opfer einer tödlichen Gewaltattacke geworden. Jetzt steht ihre ehemalige Haushaltshilfe vor Gericht. Sie gestand, die 86-Jährige umgebracht zu haben. Doch was trieb die Frau dazu?
Mordprozess gegen Reinigungskraft
Die Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal. © Rolf Vennenbernd/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod einer 86-jährigen Frau aus Essen muss sich deren ehemalige Haushaltshilfe seit Mittwoch vor Gericht verantworten. Sie hatte bereits gestanden, die Seniorin am 30. Mai vergangenen Jahres getötet zu haben. Zum Prozessauftakt vor dem Essener Schwurgericht sagte die 30-jährige Deutsche: «Ich war nicht ich selbst.» Die Anklage lautet auf Mord.

Die Ärzte bei der 86-Jährigen zahlreiche Knochen- und Wirbelbrüche sowie acht Einstiche in den Hals festgestellt. Hintergrund der tödlichen Bluttat soll ein Streit über einen zurückliegenden Schmuckdiebstahl gewesen sein. «Ich habe mich in die Ecke gedrängt gefühlt und hatte mich nicht mehr unter Kontrolle», sagte die Angeklagte den Richtern.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 30-Jährige die Seniorin am Tattag erneut bestehlen wollte. Ihr Job als Haushaltshilfe war ihr zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt worden.

Laut Anklage war sie offensichtlich davon ausgegangen, dass die 86-Jährige nicht zu Hause war, da sie einmal in der Woche zur Tagespflege ging. Doch an diesem Tag hatte sich die Seniorin offenbar nicht wohlgefühlt und war daheim geblieben.

Wie die Angeklagte in die Wohnung gelangte, ist unklar. Sie selbst sagt, dass sie geklingelt habe und ihr geöffnet wurde. Die Seniorin habe ihr Vorwürfe gemacht, dann sei die Situation eskaliert. Sie habe die 86-Jährige geschlagen und getreten - auch vor den Kopf. An die Stiche in den Hals könne sie sich dagegen nicht mehr erinnern.

Nach der Tat hatte die Frau die Wohnung der Seniorin nach Wertgegenständen und Bargeld durchsucht und einen 100-Euro-Schein mitgenommen, der laut Anklage später in ihrer eigenen Wohnung gefunden wurde. Ihre Schuhe und ihre Handtasche hatte sie entsorgt, weil sich daran Blutspritzer befunden haben sollen.

Die Angeklagte, Mutter einer sechsjährigen Tochter, war rund drei Wochen nach der Tat festgenommen worden. Beim Prozessauftakt gestand sie außerdem, während ihrer Tätigkeit als Haushaltshilfe weitere Kundinnen bestohlen zu haben. Den erbeuteten Schmuck habe sie in Pfandleih-Häusern zu Bargeld gemacht.

Die Tat selbst erklärte sie mit Geldnot. In ihrer Wohnung habe neben ihrer kleinen Tochter auch noch ihr gewalttätiger und drogenabhängiger Freund gelebt, den sie angeblich komplett aushalten musste.

Das Essener Schwurgericht hat für den Prozess zunächst noch sieben Verhandlungstage bis Anfang April angesetzt. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht der Angeklagten lebenslange Haft.

© dpa
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