Laut Urteil hatten sich die Männer im Sommer 2020 auf einer kurvenreichen Strecke südlich von Aachen ein Rennen geliefert. Bei einem Überholmanöver stieß einer der Angeklagten mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Ein darin sitzendes achtjähriges Mädchen wurde getötet, Fahrer und Beifahrerin erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen.
Das Gericht verurteilte einen zum Zeitpunkt des Prozesses 20-Jährigen wegen der Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Ein 21-Jähriger erhielt eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Beteiligung an einem Rennen und fahrlässiger Tötung. Hier änderte der BGH lediglich den Schuldspruch dahingehend ab, dass eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs entfällt.