Dem überbelegten Maßregelvollzug für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter in Sachsen-Anhalt ist aus Sicht von Experten allein mit begonnenen Erweiterungsbauten nicht geholfen. «Die Lösung kann - wenn auch eine Entlastung der aktuell nicht akzeptablen Belegungssituation dringend erforderlich ist - nicht in der permanenten baulichen Erweiterung liegen», heißt es im jüngsten Bericht des Psychiatrieausschusses, der am Donnerstag dem Landtagspräsidenten Gunnar Schellenberger übergeben wurde.
Problematisch sei vor allem, dass die Patienten sehr lange im Maßregelvollzug bleiben und die Dauer bislang nicht verkürzt werden konnte. Bei den Verweildauern liege Sachsen-Anhalt bundesweit mit an der Spitze. Nötig sei eine Neuaufstellung des Maßregelvollzugs mit dem Ziel einer deutlichen Verringerung der durchschnittlichen Verweildauer.
Patienten bleiben viele Jahre im Maßregelvollzug
Für den Ausschuss sei es unverständlich, dass die Dauer etwa angesichts besserer medikamentös zu behandelnden Psychosen nicht schon verkürzt worden sei. In der Allgemeinpsychiatrie betrage die durchschnittliche Behandlungsdauer nur 20 bis 25 Tage im Vergleich zu durchschnittlich mehr als zehn Jahren im Maßregelvollzug.
Derzeit haben die Maßregelvollzugs-Einrichtungen im Land 443 Plätze, waren Anfang des Jahres aber mit mehr als 500 Patienten belegt. In Uchtspringe samt Außenstelle Lochow und in Bernburg sind Erweiterungen begonnen worden. Das Land stellt rund 100 Millionen Euro zur Verfügung, wie es hieß. Nach den Planzahlen sollten letztendlich insgesamt 633 Plätze zur Verfügung stehen. Das Sozialministerium gehe in einer groben Hochrechnung davon aus, dass im Jahr 2026 bereits 670 Plätze benötigt werden könnten.
104 Besuche in Einrichtungen
Der Psychiatrieausschuss besteht aus Experten verschiedener Professionen, darunter sind Psychiater, Sozialarbeiter und Juristen. Sie bilden Besuchskommissionen mit regionaler Zuständigkeit. Im zurückliegenden Berichtsjahr haben die ehrenamtlich tätigen Ausschussmitglieder 104 Besuche in unterschiedlichen Einrichtungen absolviert und sie in ihrem Bericht beschrieben, wie der Ausschussvorsitzende Hans-Henning Flechtner sagte.
Neben dem vollen Maßregelvollzug weist der Psychiatrieausschuss etwa auf fehlendes medizinisches und ärztliches Personal in psychiatrischen Einrichtungen sowie auf fehlende Kapazitäten bei der Suchtberatung hin. Laut dem Ausschuss hat Sachsen-Anhalt deutlich weniger Suchtberatungsfachkräfte als empfohlen. Dabei sei mehr Präventionsarbeit nötig. Zu den fehlenden Kapazitäten in der Suchtberatung sagte der Staatssekretär, man habe flächendeckende Strukturen. «Da kann man sich immer mehr wünschen.»
Sozialministerium sieht wertvolle Hinweise
Sozial-Staatssekretär Wolfgang Beck bezeichnete den Psychiatrieausschuss als wichtigen Hinweisgeber, der Korrekturen anrege. Die Hinweise würden sehr ernsthaft bearbeitet. Bei den Veränderungen im Maßregelvollzug sei man auf einem guten Weg, sagte Beck. Die Therapiezeiten zu verkürzen, müsse der Weg sein. Auf die juristische Entscheidung, wie viele Straftäter in den Maßregelvollzug geschickt werden, habe man keinen Einfluss.
Konkret sah sich der Psychiatrieausschuss etwa den Maßregelvollzug in Uchtspringe an. Bei einer Kapazität von 188 Plätzen seien 230 belegt gewesen nach 213 im Vorjahr 2021. Der zeitliche Rahmen der baulichen Erweiterungen entspreche nicht dem steigenden Bedarf nach dringend benötigten Therapieplätzen. Die Möglichkeiten zur Therapie für die Untergebrachten seien eingeschränkt, gravierende räumliche Einschränkungen offen erkennbar. Es sei zunehmend fraglich, ob die ärztlichen und therapeutischen Konzepte individuell und erfolgreich für die Einzelnen umgesetzt werden könnten und ob die Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben greife.
Wissenschaftliche Begleitung gefordert
Der Ausschuss sieht eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung des Maßregelvollzugs in Sachsen-Anhalt als erforderlich an. Er wies darauf hin, dass die Behandlungsqualität in der Allgemeinpsychiatrie durch den Medizinischen Dienst überprüft und hinterfragt wird. «Derartige qualitätssichernde Maßnahmen fehlen bislang im Maßregelvollzugs-System Sachsen-Anhalts.» Erschwerend komme hinzu, dass es außerhalb des Maßregelvollzugs nicht ausreichend Kapazitäten zur Nachsorge gibt.