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Dreijährige erstickt qualvoll: Lebenslange Haft für Eltern

Aus einem Kanal bei Oberhausen wird die Leiche eines kleinen Mädchens geborgen. Die Dreijährige ist qualvoll erstickt. Jetzt sind die Eltern des Mädchens verurteilt worden.
Amts- und Landgericht Duisburg
Blick auf das Duisburger Amts- und Landgericht. © Roland Weihrauch/dpa/Archivbild

Die kleine Lea wurde nur drei Jahre alt. Vor rund sieben Monaten ist das Mädchen aus Dinslaken qualvoll erstickt - gefesselt und geknebelt auf einem Stuhl im Keller eines Mehrfamilienhauses. Am Mittwoch sind die Eltern des Kindes am Duisburger Schwurgericht verurteilt worden. Die Strafen: lebenslange Haft wegen Mordes.

Richter Mario Plein sprach von einem «schrecklichen Leidensweg» und einem «Martyrium» der Dreijährigen. Sie habe immer wieder unter «Erstickungsanfällen und Todesangst» gelitten.

Das Mädchen war laut Urteil vier Tage lang im Keller eingesperrt. «Ziel der Eltern war es, den Willen des Kindes zu brechen», so Plein. Dabei hätten sie den Tod ihrer Tochter billigend in Kauf genommen. «Sie empfanden Lea als Last und entwickelten einen Hass gegenüber dem Kleinkind.»

Das kleine Mädchen war laut Urteil am 30. September vergangenen Jahres gestorben. In einer Kurznachricht, die der angeklagte Vater seiner Frau vor dem Tod der Tochter geschrieben hatte, und die im Prozess verlesen worden ist, hieß es: «Wir haben Erstickungserscheinungen. Bin auf morgen gespannt.»

Nach Angaben eines Rechtsmediziners hatte die Dreijährige immer wieder Brei und Erbrochenes eingeatmet. Rückstände davon waren bis tief in die Lunge gelangt. Der Vater soll seiner Tochter beim Füttern mehrfach die Nase mit Klebeband verklebt haben, sodass das Kind kaum noch atmen konnte.

Die Richter sind überzeugt, dass Lea von Anfang an psychisch und physisch gequält wurde. Laut Urteil musste das kleine Mädchen alleine in der Küche essen und dort stundenlang auf einem Stuhl sitzen bleiben, während die Eltern mit den zwei Geschwistern im Wohnzimmer waren. Sie habe auf dem Boden oder in der Badewanne schlafen müssen. Auch ihr Geburtstag sei nicht gefeiert worden, weil sie es aus Sicht ihrer Eltern nicht verdient habe.

Die Staatsanwältin hatte vor Gericht von einer «menschenverachtenden Gesinnung» gesprochen. Die 40-jährigen, deutschen Eltern hätten ihre Tochter aus «rein egoistischen Motiven» nicht mehr haben wollen. «Sie wollten sie beseitigen.»

Vor Gericht wurden WhatsApp-Nachrichten verlesen, die sich die Eltern schon Wochen vor dem Tod des Kindes geschickt hatten. In einer hatte der Vater seiner Ehefrau über Lea geschrieben: «Wenn sie so weiter macht, schlage ich ihr persönlich den Schädel ein.» In einer anderen schrieb seine Frau: «Darf ich sie aus dem Fenster schmeißen?» Dabei wurde ihre Tochter mit schlimmsten Schimpfworten bedacht.

Nach dem Tod der Dreijährigen hatte der angeklagte Vater die Leiche seiner Tochter im Rhein-Herne-Kanal bei Oberhausen versenkt. Dort war sie später von Feuerwehr-Tauchern geborgen worden. Anschließend hatte er sich der Polizei gestellt. Im Prozess äußerten sich beide Angeklagte nicht zu den Vorwürfen.

Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft stellten die Richter auch die besondere Schuldschwere fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die Verteidiger hatten eine Tötungsabsicht der Angeklagten bestritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

© dpa ⁄ Jörn Hartwich
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