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Verfassungsgericht berät über AfD-Klage gegen Haushalt

Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag hat vor dem Verfassungsgericht gegen den Doppelhaushalt inklusive Hilfspaket in der Energiekrise geklagt. Nun steht eine Verhandlung darüber an.
Verfassungsgericht Brandenburg
Das Landeswappen mit dem rotem Adler hängt neben dem Eingang zum Brandenburger Verfassungsgericht. © Soeren Stache/dpa

Das Brandenburger Verfassungsgericht verhandelt am Freitag (10.00 Uhr) über die Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen den Doppelhaushalt für vergangenes und dieses Jahr. Die Klage richtet sich auch gegen das Brandenburg-Hilfspaket, das erst nach Feststellung einer Notlage auf den Weg gebracht werden konnte. Das Hilfspaket mit einem Volumen von etwa 1,6 Milliarden Euro will Familien, Kommunen, Krankenhäuser und Wirtschaft unterstützen und die Folgen des Ukraine-Kriegs abfedern. Das Gericht plant noch keine Verkündung der Entscheidung am Freitag.

Der Brandenburger Landtag hatte Ende 2022 für das vergangene und für dieses Jahr eine Notlage ausgerufen, um neue Schulden für Hilfen im Brandenburg-Paket zu ermöglichen. Die AfD-Landtagsfraktion zweifelt eine Notlage an und sieht keine Rechtssicherheit. Sie hatte deshalb eine Verfassungsklage eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht entschied im vergangenen Jahr, dass sich der Bund Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf. Daher erklärte der Landtag eine außergewöhnliche Notsituation für 2024 noch mal separat, um das Hilfspaket abzusichern.

© dpa
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