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Verständigung im Prozess um frühere «Gorch Fock»-Werft

Der Betrugs- und Korruptionsprozess um die Reparatur des Segelschulschiffs «Gorch Fock» und weiterer Marineschiffe dürfte sich beschleunigen. Nach einer Verständigung, umgangssprachlich einem Deal, hat das Landgericht Oldenburg das Verfahren gegen drei Angeklagte abgetrennt. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Bei den Angeklagten, deren Verfahren abgetrennt worden ist, handelt es sich um einen Kostenprüfer der Bundeswehr (67) und um zwei Angehörige eines früheren Subunternehmens (54 und 38). Dem Kostenprüfer wirft die Staatsanwaltschaft Vorteilsannahme vor, den Angehörigen des Subunternehmens gemeinschaftliche Vorteilsgewährung. Drei weitere Angeklagte, darunter zwei Ex-Vorstände der Werft, stehen in dem Verfahren unverändert vor Gericht.

Alle Angeklagten arbeiteten einst für die frühere Elsflether Werft oder mit der Werft bei Bremen zusammen. Die Werft war unter anderem für die Instandsetzung der «Gorch Fock» zuständig. Bei der Reparatur der «Gorch Fock» explodierten Kosten. Die Bundesregierung erklärte dies damit, dass der tatsächliche Zustand des Schiffs zu Beginn der Ausschreibung nicht bekannt gewesen sei. Die drei Angeklagten,

Im Zuge der Verständigung sagten die drei Angeklagten aus. Der Kostenprüfer räumte laut Gericht ein, unter anderem einen damaligen Manager der Elsflether Werft nach Geld gefragt zu haben. Inzwischen sei er finanziell ruiniert: Er habe Schulden von rund 300 000 Euro und könne seine Pension verlieren. Auch die Angehörigen des Subunternehmens sagten aus. Eher kleine Vorwürfe wurden den drei Angeklagten erlassen.

Der abgetrennte Prozess könnte bald enden. Am Mittwoch solle die Beweisaufnahme beendet werden, sagte der Sprecher. Es sei denkbar, dass dann Plädoyers gehalten werden. Der Kostenprüfer kann eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren erhalten, die Angehörigen des Subunternehmens rechnen mit Geldstrafen.

© dpa
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