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Prozessauftakt um Zwangsprostitution und Mord

Monatelang sollen sie eine junge Frau wie eine «Sklavin» gequält und zur Prostitution gezwungen haben, bis sie stirbt. Vor Gericht werden einem Mann und einer Frau nun grausame Details vorgeworfen.
Landgericht Koblenz
Prozessakten liegen im Landgericht Koblenz auf dem Tisch des Richters. © Thomas Frey/dpa/Symbolbild

Weil sie eine Frau wochenlang misshandelt und unter qualvollen Schmerzen bis zu ihrem Tod zur Prostitution gezwungen haben sollen, müssen sich ein Mann und eine Frau seit Dienstag vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Die 40-jährige Frau und der 48-jährige Mann sind wegen Mordes, Freiheitsberaubung und Zwangsprostitution angeklagt. Zum Prozessauftakt machten die Angeklagten keine Aussagen. Regungslos verfolgten sie die Verlesung der Vorwürfe mithilfe einer Dolmetscherin. 

Die beiden bulgarischen Staatsangehörigen sollen die mit ihnen zusammenlebende 31-Jährige zwischen April 2023 und November 2023 schwer misshandelt und eingesperrt haben, wie der Staatsanwalt sagte. Über Internetportale sei das Opfer als Prostituierte angeboten und durch Gewalt und Erniedrigungen zu Sex mit anderen gezwungen worden. Die Beschuldigten seien seit vielen Jahren im Rotlichtmilieu tätig. Mit den Einnahmen aus der Zwangsprostitution sollen sie demnach ihren Lebensunterhalt finanziert und ihre Familie im Ausland unterstützt haben. 

Anklage: Opfer wie eine «Sklavin» behandelt

Die Angeklagten sollen ihr Opfer mehr als zehn Jahre gekannt haben, wie es weiter hieß. Doch für die 31-Jährige war das Zusammenleben laut Anklage von Folter und Schmerz geprägt. Der Staatsanwalt schilderte am Dienstag grausige Details: Demnach habe sie wie eine «Sklavin» im Badezimmer schlafen müssen und sei von ihren Peinigern unter anderem mit einem Besenstiel geschlagen und mit Elektroschocks gequält worden. Sie wies den Angaben zufolge zum Zeitpunkt ihres Todes über 30 unbehandelte Knochenbrüche auf. «Das Opfer musste einen lang andauernden und qualvollen Sterbeprozess erleiden», sagte der Staatsanwalt. 

«Spätestens ab Sommer 2023 liefen die Geschäfte nicht mehr so wie gewünscht», sagte der Staatsanwalt. Als Folge dessen hätten die Angeklagten ihr Opfer in «hemmungsloser Eigensucht» noch stärker misshandelt. «Trotz der massiven körperlichen Schädigung ließen sie sie weiter anschaffen», sagte der Staatsanwalt. Er sprach von einer «menschenverachtenden und gefühllosen Gesinnung» der Angeklagten. Schließlich fanden Rettungskräfte in der Nacht zum 22. November 2023 die 31-jährige Bulgarin bewusstlos in einer Wohnung in Koblenz. Die Angeklagten sitzen seit November 2023 in Untersuchungshaft. Die Frau starb kurz darauf im Krankenhaus. In dem Verfahren sind zunächst Termine bis Mitte Juni angesetzt.

© dpa
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