Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Versicherung für den Hund - was gilt bei Schäden?

Der Hund jault, reißt sich los und stürmt vor Freude auf einen Bekannten zu. Dabei quert er den Weg eines Fahrradfahrers. Der stürzt - Armbruch und ein verbeultes Bike sind die Folgen. Wer haftet?
Ein Hund im Park
Tierhalterhaftpflicht: Wenn der Hund Schäden verursacht, ist eine eigene Versicherung für Hundehalter oft unerlässlich, um für entstandene Schäden aufzukommen. © Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Zerstört ein Hund den Zaun des Nachbarn oder verletzt er sogar Personen, sind Tierhalter grundsätzlich dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Anders als Kleintiere, also Hasen, Katzen oder Vögel, sind Hunde nicht in der Privathaftpflicht mitversichert.

Für Hunde und auch für Pferde gibt es eine eigene Tierhalterhaftpflicht, erklärt ein Versicherungsexperte auf der Internetseite des Industrieverbandes Heimtierbedarf (IVH). In der Regel für 50 bis 120 Euro pro Jahr - je nach Hunderasse sowie Größe des Tieres. 

Ob Hundehalter diese Versicherung abschließen müssen, hängt von ihrem Wohnort ab. Als einziges Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern dazu keine Vorschriften. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es diese Pflicht. In allen übrigen Ländern gilt sie nur für bestimmte Hunderassen und aggressive Tiere.

Augen auf bei den Versicherungsbedingungen 

Haftpflichtversicherungen greifen generell bei Schäden an Fremden oder deren Eigentum, die nicht vorsätzlich entstanden sind, erklärt der Versicherungsexperte. Dazu können Bisswunden gehören, aber auch die Folgen eines Fahrradsturzes. Verursacht das eigene Tier jedoch in der eigenen Wohnung Schäden, muss der Halter selbst dafür aufkommen.

Wer vor einigen Jahren eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte seinen Schutz überprüfen. Die Versicherungssumme sollte mittlerweile zwischen zehn und fünfzig Millionen liegen. Zudem sollte die Klausel enthalten sein, dass die Versicherung auch bei einem Verstoß gegen die Halterpflichten greift - also wenn der Hund nicht an der Leine geführt wurde. Wenn Bekannte zwischenzeitlich auf das Tier aufpassen, sollten sie mitversichert sein. Auch Auslandsaufenthalte und ungewollte Deckakte sollten beim Schutz inklusive sein.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Alice Cooper
People news
Alice Cooper: Rock'n'Roll und Politik passen nicht zusammen
Screenshots des Videospiels Hellblade II
Games news
«Hellblade II»: Psychotrip für Actionspielfans
Open-Air-Festival
Musik news
Positive Bilanz bei Rock im Park und Rock am Ring
Samsung-Sicherheitsupdate im Juni und Mai für diese Galaxy-Handys
Handy ratgeber & tests
Samsung-Sicherheitsupdate im Juni und Mai für diese Galaxy-Handys
Apples Entwicklerkonferenz WWDC 2022
Internet news & surftipps
Apple-Entwicklerkonferenz beginnt: KI-Ankündigungen erwartet
Vodafone will 5G-Handynetz verbessern - Konkurrenz ist vorn
Internet news & surftipps
Vodafone will 5G-Handynetz verbessern
Gesa Krause
Sport news
Läuferin Krause nach EM-Silber: Emotionale Achterbahnfahrt
Eine Friseurin zieht eine Schere aus ihrer Friseur-werkzeugtasche
Job & geld
Muss ich als Azubi meine Arbeitsmittel selbst zahlen?