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Milde Strafe für Helferin nach tödlichem Unfall

Eine Helferin wird wegen eines tödlichen Fehlers vor Gericht nur milde bestraft. Der Prozess war sowohl für die Hinterbliebenen als auch die Angeklagte quälend.
Prozess nach tödlichem Unfall auf Bobbahn Oberhof
Unterlagen liegen auf dem Richtertisch am Amtsgericht in Suhl vor dem Prozess nach dem tödlichen Unfall auf der Rennrodelbahn in Oberhof. © Michael Reichel/dpa

Eine ehrenamtliche Helferin ist wegen des tödlichen Unfalls auf der Oberhofer Rennrodelbahn am Dienstag vom Amtsgericht Suhl verwarnt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die Frau Ende Februar vergangenen Jahres einen Doppelschlauchring bei roter Ampel in den Eiskanal geschoben hat. Im Zielbereich war ein Gästebob, der nur wenige Sekunden danach von einer anderen Höhe gestartet war, dann gegen den Ice-Tube geprallt. Dabei starb ein 45 Jahre alter Familienvater, der in dem Ice-Tube saß, seine 41 Jahre alte Lebensgefährtin erlitt schwere Verletzungen.

Richterin Alexandra Grimm sprach die Angeklagte der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Die Verwarnung steht unter Strafvorbehalt, das heißt, sollte sich die Angeklagte in der Bewährungszeit nicht gesetzeskonform verhalten, muss sie eine Geldstrafe von 150 Euro Tagessätzen zu 40 Euro zahlen. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Leid nicht gegeneinander aufwiegen

Zugunsten der Angeklagten spreche, dass sie deutlich Reue gezeigt habe und geständig gewesen sei, so die Richterin. Sie werde wohl ihr Leben lang darunter zu leiden haben, für den Tod eines Menschen verantwortlich zu sein. Das Leid der Angeklagten dürfe allerdings nicht gegen das Leid der Hinterbliebenen abgewogen werden.

Die Angeklagte sei ehrenamtlich für das Gemeinwohl tätig gewesen und habe keine Tat mit krimineller Energie begangen, begründete die Richterin das Strafmaß. Zulasten der Helferin wertete das Gericht, dass sich die 47-Jährige, die zitternd und weinend auf der Anklagebank saß, nicht persönlich bei den Hinterbliebenen entschuldigt habe.

Kritik an Bahnbetreiber und Veranstalter

In dem Prozess kam immer wieder auch die Frage nach anderen Verantwortlichen auf. Die Richterin sagte in der Urteilsbegründung, dass durch eine bessere Kommunikation ein Unfall voraussichtlich hätte vermieden werden können. Allerdings habe das Gericht in diesem Verfahren nicht über die Strafbarkeit der Veranstalter zu urteilen, sondern sich einzig auf das Verhalten der Angeklagten zu konzentrieren gehabt.

Nebenklage und Verteidigung kritisierten das Fehlen eines Sicherheitskonzeptes und ebenso, dass es keine Schulung gegeben habe für die Helfer. Dem Betreiber der Bahn und dem Veranstalter der Gästefahrten warf die Verteidigung vor, sich nicht ihrer Verantwortung zu stellen und kein Interesse an der Aufarbeitung zu haben. Es habe erhebliche organisatorische Mängel gegeben. Staatsanwalt Jochen Grundler verwies darauf, dass - auch wenn Fehler gemacht worden seien - keine kausale strafrechtliche Pflichtverletzung anderer Personen festgestellt werden konnte.

Die Nebenklage, die die Familie des Opfers vertritt, hatte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Die Verteidigung beantragte, von einer Strafe für die 47-Jährige abzusehen. Nebenklägervertreter Juri Goldstein nannte das Urteil nicht ganz nachvollziehbar. Die Tochter des bei dem Unglück getöteten Familienvaters sagte zu der Angeklagten: «Sie haben das Leben meines Papas auf dem Gewissen.»

Die 1354 Meter lange Eiskanalbahn in Oberhof wird vor allem für den Profisport genutzt. Es ist aber auch möglich, dass Gäste etwa in einem von einem Profi gesteuerten Bob mitfahren oder mit Schlauchringen den Eiskanal herunterfahren. Der Zweckverband Thüringer Wintersport stellt der Tourismus GmbH Oberhof freie Zeiten für touristische Zwecke zur Verfügung. Die Abfahrten dürfen nur mit fachkundigem Personal erfolgen.

© dpa ⁄ Annett Gehler, dpa
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