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Roman Polanski gewinnt Verleumdungsprozess

In einem Interview hatte er ihre Vergewaltigungsvorwürfe als Lüge bezeichnet. Deswegen hat eine Schauspielerin den Filmemacher Roman Polanski verklagt. Nun wurde das Urteil gesprochen.
Urteil im Verleumdungsprozess
Charlotte Lewis nach dem Urteilsspruch gegen den Filmemacher Roman Polanski. Polanski wurde vom Vorwurf der Verleumdung der Schauspielerin freigesprochen. © Thibault Camus/AP/dpa

Der französisch-polnische Filmemacher Roman Polanski hat einen Verleumdungsprozess in Paris gewonnen. Die britische Schauspielerin Charlotte Lewis hatte gegen ihn geklagt, weil dieser in einem Interview von ihr erhobene Vergewaltigungsvorwürfe als Lüge bezeichnet hatte. Das Pariser Strafgericht sprach den 90-Jährigen nun von Lewis' Verleumdungsvorwurf frei.

Bei der Urteilsverkündung war der Oscar-Preisträger («Der Pianist») nicht anwesend. Die 56-jährige Lewis hingegen zeigte sich am Dienstag den Tränen nahe. «Ich bin traurig - traurig für mich, meinen Sohn und meine Mutter», sagte sie. Sie habe einen langen Kampf verloren.

Polanski zu Vorwürfen: «abscheuliche Lüge»

Lewis hatte gegen Polanski geklagt, nachdem dieser in der Wochenzeitschrift «Paris Match» ihre Vergewaltigungsvorwürfe als «abscheuliche Lüge» abgewiesen hatte. «Die grundlegende Eigenschaft eines guten Lügners ist ein ausgezeichnetes Gedächtnis», hatte der Filmemacher in dem Interview gesagt - und auf angebliche Widersprüche bei Lewis hingewiesen.

Der Regisseur verwies in dem Interview auf Aussagen der Darstellerin in einem englischen Magazin, in dem sie gesagt habe, dass sie von ihm fasziniert gewesen sei und seine Geliebte werden wollte. Sie habe ihn wahrscheinlich mehr begehrt als er es wollte.

Lewis hatte zu dem von Polanski zitiertem Interview gesagt, zahlreiche ihr zugeschriebenen Zitate seien nicht exakt. Sie sei falsch zitiert worden. Nach der Veröffentlichung des Interviews des Regisseurs in «Paris Match» im Dezember 2019 reichte die Schauspielerin eine Verleumdungsklage ein.

Lewis war damals 16 Jahre alt

Lewis hatte im Jahr 2010 bei einer Pressekonferenz behauptet, dass der Regisseur sie im Jahr 1983 vergewaltigt habe. Damals war sie 16 Jahre alt. Sie hatte gegen Polanski aber keine Klage eingereicht. Die Britin hatte unter seiner Regie in dem Abenteuerfilm «Piraten» aus dem Jahr 1986 mitgespielt.

Bereits im Vorfeld erinnerte die Staatsanwaltschaft daran, dass bei dem Gerichtsurteil weder über die Wahrheit der behaupteten Vergewaltigung entschieden werde noch über die Authentizität der der Schauspielerin zugeschriebenen Zitate, sondern darüber, ob Polanski seine Meinungsfreiheit missbraucht habe oder nicht.

Mehrere Frauen werfen Polanski sexuelle Übergriffe vor

In den vergangenen Jahren hatten mehrere Frauen Polanski sexueller Übergriffe bezichtigt. Der Regisseur ist nach einer Anklage wegen Sex mit einer Minderjährigen seit 1978 vor den US-Behörden auf der Flucht. Polanski hatte damals unerlaubten Sex mit einer 13-Jährigen zugegeben, eine Vergewaltigung aber bestritten.

Er setzte sich aus den USA ab, als sich ein Schuldspruch und eine Haftstrafe abzeichneten. Polanski ist nie wieder in die USA gereist. Erst vor wenigen Wochen kam in den USA erneut ein Missbrauchsvorwurf gegen ihn auf. Der Fall soll 2025 vor Gericht gehen.

© dpa ⁄ Sabine Glaubitz, dpa
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