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Backhaus: «Solches Verhalten kenne ich nur von Mietnomaden»

Weil die bisherigen Pächter des idyllischen Campingsplatzes in Prerow nicht weichen, gehören sie für Agrarminister Backhaus inzwischen zur Abteilung Mietnomaden. Verhandlungen scheinen unmöglich.
Räumungsklage gegen Regenbogencamp Prerow
Wohnwagen stehen auf dem teilweise unter Wasser stehenden Campingplatz in den Dünen auf Fischland-Darß-Zingst. © Jens Büttner/dpa

Für Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus ist der Streit um die Zukunft des Campingplatzes Prerow nicht mehr auf dem Verhandlungswege zu lösen. «Der Versuch, eine Verhandlungslösung zu finden, ist leider zunächst gescheitert. Das heißt, am Ende werden Gerichte entscheiden müssen», sagte der SPD-Politiker am Freitag. Den Angaben zufolge befinden sich das Land und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV (StUN) als Eigentümer der Flächen bereits in einem Rechtsstreit mit der Regenbogen AG, der bisherigen Pächterin des Campingplatzes.

So hat die Stiftung als Eigentümerin wesentlicher Flächen der Ferienanlage Regenbogencamp bereits Anfang Februar beim Landgericht Rostock Räumungsklage gegen die Regenbogen AG eingereicht. Der Grund: Die Pächterin habe die Flächen nicht geräumt, obwohl der Pachtvertrag Ende vergangenen Jahres ausgelaufen sei. Die Regenbogen AG wiederum hat der Räumungsklage widersprochen. Diese sei eingereicht worden, während die «konstruktiven Gespräche» mit Vertretern des Landes Mecklenburg-Vorpommern andauerten, erklärte sie.

«Fakt ist, die Regenbogen AG hat keinen Pachtvertrag für die Flächen des Campingplatzes, die der StUN gehören», erklärte Backhaus. Dennoch räume sie den Platz nicht und mache den Weg nicht frei für die Camper's Friend GmbH als neue Betreiberin. «Solches Verhalten kenne ich nur von Mietnomaden», sagte Backhaus. Gleichzeitig wolle die Regenbogen AG Mietverträge mit Stellplatznehmern abschließen und spiele mit der Angst der Dauercamper, ihren Stellplatz zu verlieren. Für Backhaus heißt das, die Regenbogen AG setzt auf einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit, währenddessen sie weiter ihr nicht zustehende Einnahmen erzielen wolle. «Das ist völlig inakzeptabel.»

Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Bjørn Schwake, hatte zuletzt erklärt, dass der Stiftung nur der Weg der Räumungsklage geblieben sei, um wieder in den Besitz ihrer Flächen zu gelangen. «Bis zur Entscheidung des Gerichts über die Räumungsklage sind uns die Hände gebunden», sagte Schwake. Backhaus versprach, dass das Land und die Stiftung die Dauercamper weder vertreiben noch Gebühren verlangen werde, wenn diese bereits an die Regenbogen AG überwiesen worden seien. «Dieses Geld, auf das die Regenbogen AG keinen Anspruch hat, werden wir uns später von ihr auf juristischem Weg wiederholen.»

Die Stiftung ist seit 2022 Eigentümerin eines Großteils des Camping-Dünengeländes im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, das vormals in Bundesbesitz war. Zuletzt hatte die Nachbargemeinde Born a. Darß die Landesregierung scharf kritisiert. In «beispielloser Gleichgültigkeit» würden die Existenzen der Kleinunternehmer auf dem Campingplatz gefährdet, den Angestellten der bisherigen Betreiberin werde keine Beachtung geschenkt und der Gemeinde finanzielle Ausfälle zugemutet, hieß es in einem Schreiben des Bürgermeisters. Die Stiftung wies diese Darstellung zurück.

© dpa
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