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Polizeibekannter attackiert Obdachlosen: Opfer stirbt

Ein 17-Jähriger sitzt in U-Haft, weil er im Allgäu einen Obdachlosen zusammengeschlagen haben soll. Das Opfer ist später trotz medizinischer Behandlung aufgrund von Kopfverletzungen gestorben.
Blaulicht
Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Ein polizeibekannter 17-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft, weil er im Allgäu einen Obdachlosen zusammengeschlagen haben soll. Das Opfer starb nach Angaben der Polizei einige Zeit nach dem Angriff des Jugendlichen. Ermittelt werde daher nun wegen eines möglichen Tötungsdelikts, teilten die Beamten am Mittwoch mit.

Die Polizei hatte bereits am Dienstag über den Angriff berichtet. Zunächst klang der Fall allerdings nicht dramatisch, es war nur von einer leichten Verletzung die Rede. Demnach war der Jugendliche scheinbar grundlos in der Nacht von Montag auf Dienstag in Immenstadt auf den 53-Jährigen losgegangen. Das Opfer sei danach zur Polizeistation geflüchtet und habe Anzeige erstattet.

Laut eines Polizeisprechers habe er «augenscheinlich oberflächliche Verletzungen» im Kopfbereich gehabt. Ob die Polizei ihm geraten habe, sich ärztlich behandeln zu lassen, ist derzeit noch unklar.

Später habe sich der Mann in den Vorraum einer Bankfiliale zurückgezogen, um dort die Nacht zu verbringen. Dort sei er am frühen Morgen in lebensbedrohlichem Zustand gefunden worden. Später sei er trotz intensivmedizinischer Behandlung an den Folgen von Kopfverletzungen gestorben.

Der Zusammenhang zwischen Tat und Tod des Opfers ist laut Polizei derzeit eine wichtige Frage, der die Kripo nachgeht. Weitere Erkenntnisse erhoffen sie sich von der Obduktion der Leiche.

Aufgrund der Personenbeschreibung des Opfers in der Tatnacht hätten die Beamten den Tatverdächtigen am Dienstagnachmittag zu Hause stellen können. Zunächst wurde lediglich wegen Körperverletzung gegen den Jugendlichen ermittelt, ehe die weitere dramatische Entwicklung bekannt wurde. Laut Polizei ist der 17-Jährige schon früher wegen Straftaten aufgefallen.

© dpa
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