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Brandenburg-Paket wird schmaler: Einige Änderungen

Nach dem Haushaltsurteil aus Karlsruhe hat die Brandenburger Landesregierung das milliardenschwere Hilfspaket unter die Lupe genommen. Es gibt einige Änderungen.
Landtag Brandenburg
Das Rednerpult im Plenarsaal des Landtages Brandenburg. © Soeren Stache/dpa/Symbolbild

Das Brandenburg-Hilfspaket zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Kriegs bleibt nach dem Karlsruher Haushaltsurteil zum Großteil bestehen, sinkt aber im Umfang. Weil der Finanzrahmen für 2023 nur rund zur Hälfte ausgeschöpft sei und für dieses Jahr nur geringfügig erhöht werde, gehe der Umfang von bis zu zwei Milliarden auf rund 1,6 Milliarden Euro zurück, teilte Regierungssprecher Florian Engels am Dienstag nach einer Kabinettssitzung mit. Das Deutschland-Ticket werde als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für 2023 und 2024 nicht mehr aus dem Hilfspaket finanziert, sondern aus regulären Haushaltsmitteln.

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt, den das Kabinett am Dienstag in Luckenwalde beschloss, wird die Möglichkeit der Übertragung nicht ausgeschöpfter Mittel aus dem vergangenen Jahr gestrichen. Daher werde der Rahmen zur Aufnahme notlagenbedingter Kredite für dieses Jahr um 260 Millionen auf 1,06 Milliarden Euro aufgestockt, teilte Engels mit.

Neu im Entwurf für den Nachtragsetat ist die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber. Ausgaben von rund 1,9 Millionen Euro seien für ein Vergabeverfahren zur Auswahl eines Dienstleisters für die Einführung, Ausgabe und das Aufladen der Karte vorgesehen. Bund und Länder vereinbarten im vergangenen Jahr, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf ein Bezahlkartensystem bekommen sollen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte eine solche Chipkarte vorgeschlagen. Nach seiner Ansicht soll damit verhindert werden, dass Geld ins Ausland abfließt.

Der Landtag rief Ende 2022 für das vergangene und für dieses Jahr eine Notlage aus, um neue Schulden für Hilfen im Brandenburg-Paket von bis zu zwei Milliarden Euro zu ermöglichen. Darin sind Mittel zur Unterstützung von Familien, Kommunen, Krankenhäusern und der Wirtschaft enthalten. Das Bundesverfassungsgericht entschied im November, dass sich der Bund Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf. Daher erklärte der Landtag vor Weihnachten noch einmal eine außergewöhnliche Notsituation für 2024 separat.

Sämtliche Maßnahmen des Brandenburg-Paketes seien nach dem Urteil aus Karlsruhe überprüft worden, teilte die Landesregierung mit. Das Haushaltsvolumen steigt 2024 insgesamt um knapp 371 Millionen Euro auf 16,73 Milliarden Euro. Finanziert wird der Nachtragshaushalt auch durch eine höhere Entnahme aus der Rücklage des Landes und die zusätzliche Veranschlagung von Bundesmitteln für das Deutschland-Ticket.

© dpa
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