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«Mehr Demokratie» fürchtet höhere Hürden für Bürgerbegehren

Kommt es im Streit um die geplante Tötung der Limburger Stadttauben zu einem Bürgerentscheid? Falls ja, dürfte es einer der ersten des Jahres in Hessen werden. Die Hürden für Bürgerentscheide sind hoch - und dürften weiter wachsen, fürchtet der Verein «Mehr Demokratie».
Tauben
Eine Taube startet vor dem grauen Himmel von einem Laternenmast, auf dem weitere Artgenossen sitzen. © Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild

Knapp zwei Wochen vor Ende der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren gegen die geplante Tötung von Limburger Stadttauben sehen die Initiatoren einen regen Zuspruch für ihr Anliegen. Insgesamt 37 Menschen seien in der Stadt unterwegs und sprächen potenzielle Unterstützerinnen und Unterstützer an, legten Unterschriftenlisten aus und gingen teils auch von Haustür zu Haustür, erklärten Vertreter des Limburger Stadttaubenprojekts auf Anfrage. Nach bisherigen Erfahrungen bestätigten etwa zwei Drittel der Angesprochenen mit ihrer Unterschrift, dass sie gegen die Tötung der Tiere seien. Genaue Zahlen lägen angesichts einer Vielzahl von ausgelegten Listen noch nicht vor.

Sollten genügend Unterschriften zusammenkommen und sollte das Bürgerbegehren für zulässig befunden werden, könnte die Limburger Initiative in einen der ersten Bürgerentscheide in diesem Jahr in Hessen münden.

Aus Sicht des Vereins «Mehr Demokratie» sind solche Initiativen grundsätzlich zu befürworten. Sie böten die Chance, kommunalpolitische Ideen einzubringen oder bereits getroffene Entscheidungen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und im Gesprächsprozess Lösungen zu finden, sagte Matthias Klarebach vom Landesvorstand von «Mehr Demokratie» der Deutschen Presse-Agentur. Letztlich gehe es um politische Teilhabe und um die Gestaltung des Gemeinwesens, was gerade im aktuellen gesellschaftlichen Klima von großer Bedeutung sei.

Der Verein macht sich für die Senkung der Hürden für Bürgerbegehren und -entscheide sowie für Volksentscheide auf Landesebene stark. Mit dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD sei aber aktuell das Gegenteil zu befürchten, sagte Klarebach.

Kritisch sieht er etwa die geplante Änderung der Hessischen Gemeindeordnung, mit der erreichen werden soll, dass Bürgerbegehren wichtige Infrastrukturprojekte in ihrer zügigen Realisierung nicht gefährden, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Nachdem bereits seit 2007 schon keine Bürgerbegehren zur Bauleitplanung der Kommunen mehr möglich seien, könnten die Möglichkeiten mit den neuen Plänen nun weiter beschnitten werden, fürchtet «Mehr Demokratie».

Grundsätzlich wäre es aus Sicht des Vereins begrüßenswert, wenn sich Bürgerinnen und Bürger schon frühzeitig bei Projekten einbringen würden. Das würde auch dem Eindruck entgegenwirken, dass Bürgerinitiativen Projekte vor allem verzögern oder verhindern wollten. Nötig dafür sei aber auch eine transparente Kommunikation über die Vorhaben seitens der Kommunen, sagte Klarebach.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund verweist auf die Komplexität von Planungsverfahren, die es erforderlich mache, frühzeitig Klarheit zu bekommen, ob Vorhaben tatsächlich realisiert werden könnten oder nicht. Deswegen gebe es Ausschlusskritierien für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, sagte Geschäftsführer David Rauber. Längst nicht alles, was Gegenstand von Aufregung sei, könne über eine Unterschriftensammlung hinaus auch zur Abstimmung kommen. «Natürlich wird die Kommunalpolitik sich immer überlegen müssen, wenn 10.000 Unterschriften eingereicht werden: Überdenken wir unsere Entscheidung noch mal?» Das heiße aber nicht zwingend, dass dann tatsächlich auch im Rahmen eines Bürgerentscheids abgestimmt werden müsse.

Verglichen mit anderen Formen politischer Äußerungen sieht Rauber auch gewisse Vorteile und eine größere Verantwortung für die Initiatoren. So gehört zu den Vorgaben bei Bürgerbegehren auch die Benennung von Vertrauenspersonen, was für Verbindlichkeit sorge. Die Initiatoren müssten zu ihren Anliegen stehen und sich entsprechend kundig machen. Wer sich auf den Weg mache, einen Bürgerentscheid zu initiieren, habe über Wochen und Monate umfangreiche Aufgaben zu erfüllen. «Und der Schritt ist halt einfach noch mal viel, viel größer als vielleicht einmal zu protestieren oder vielleicht auch nur mal ein «Gefällt mir» unter einen pampigen Facebook-Post zu setzen», sagte Rauber.

Vier Bürgerentscheide hatte es hessenweit im vergangenen Jahr gegeben. In Niedernhausen und in Hünstetten (beide Rheingau-Taunus-Kreis) ging es jeweils um die Errichtung von Windkraftanlagen, in Nidderau (Main-Kinzig-Kreis) um geplante Maßnahmen rund um ein Auenkonzept und in Bad Sooden-Allendorf (Werra-Meißner-Kreis) um die Zukunft des Soundgarten Open-Air-Festivals. Im Jahr zuvor waren es hessenweit lediglich zwei Bürgerentscheide gewesen.

Die Limburger Stadtverordneten hatten im vergangenen November mehrheitlich beschlossen, dass die Zahl der Tauben in der Domstadt durch eine gezielte Tötung per Genickbruch begrenzt werden soll. Aus einer Zählung war zuvor hervorgegangen, dass es in Limburg rund 700 Tauben gibt. Auf die Entscheidung, die derzeit noch rechtlich geprüft wird, folgten Proteste von Tierschützern.

Um einen Bürgerentscheid durchzusetzen, müssten zehn Prozent der Limburger Wahlberechtigten für das Bürgerbegehren unterschreiben, das entspräche nach Angaben eines Stadtsprechers 2672 Unterschriften. Die Sammlung läuft noch bis 23. Januar.

Dem Beschluss zufolge soll die geplante Tötung auf zwei Jahre befristet werden, danach soll ein Erfahrungsbericht erstellt werden. Es werde davon ausgegangen, dass die Populationsgröße der Tauben dann so weit reguliert sei, dass man mit einer «Geburtenkontrolle» in betreuten Taubenhäusern auskomme, hatte der Stadtsprecher erklärt.

© dpa
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