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Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe Dresden erreicht BGH

Der Einbruch ins Dresdner Grüne Gewölbe macht über vier Jahre später weiter Schlagzeilen. Im vergangenen Mai legten fünf vom Landgericht dafür Verurteilte Revision ein - einer zog aber später zurück.
Prozess: Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe
Gerichtsakten stehen auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jens Schlueter/AFP-Pool/dpa

Der spektakuläre Einbruch in Sachsens Schatzkammermuseum Grünes Gewölbe Dresden beschäftigt nun den Bundesgerichtshof (BGH). Bei dessen in Leipzig anhängigem 5. Strafsenat sind die Revisionen von vier der fünf Verurteilten eingegangen, wie das oberste Gericht in Karlsruhe am Montag mitteilte. Drei davon wendeten sich gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden und einer gegen das verhängte Strafmaß. Zudem werden auch Verfahrensfehler geltend gemacht. Der Generalbundesanwalt hat den Angaben nach beantragt, ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss über die Revisionen zu entscheiden und diese als unbegründet zu verwerfen. Darüber will der 5. Strafsenat beraten, ein Termin dafür stehe noch nicht fest, hieß es.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum vom 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Schaden. Zwei von ihnen brauchten nicht mal fünf Minuten, um durch ein mehrere Nächte zuvor präpariertes und mit Hydraulik-Spezialwerkzeug aufgestemmtes Fenster in das Museum einzusteigen, mit Axthieben Löcher in die Vitrine mit den kostbarsten Pretiosen zu schlagen und herauszureißen, was sie fassen konnten.

Fünf junge Männer aus dem bekannten Berliner Remmo-Clan waren im Mai 2023 vom Landgericht Dresden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, wegen Diebstahls sowie Brandstiftungen an einem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses sowie einem Stromverteiler. Im Vorfeld einer Verständigung hatten sie den mengenmäßigen Großteil der Beute Ende 2022 zurückgegeben, teils mechanisch oder durch Feuchtigkeit beschädigt - gegen Geständnisse und Strafrabatt. Der sechste Beschuldigte hatte ein Alibi und wurde freigesprochen.

© dpa
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