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In Bordell getötet: Sieben Jahre Haft für Ex-Thaiboxmeister

Zwei Männer vermuten bei einer Prostituierten mehrere Tausend Euro. Sie planen einen Raubüberfall, bei dem die 55-Jährige nicht schwer verletzt werden sollte. Doch sie stirbt im Wohnungsbordell.
Justiz
Das Gesetzbuch «Strafrecht» steht auf einem Tisch in einem Verhandlungssaal im Kriminalgericht Moabit. © Monika Skolimowska/dpa

Ein ehemaliger Thaiboxmeister ist nach einem tödlichen Überfall auf eine Frau in einem Wohnungsbordell zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 47-Jährigen am Dienstag des Raubes mit Todesfolge schuldig. Der Mann habe dem 55 Jahre alten Opfer Verletzungen zugefügt, allerdings sei ein Tötungsvorsatz im Prozess nicht festgestellt worden, hieß es im Urteil. Gegen einen 35-jährigen Mitangeklagten, der an der Planung beteiligt gewesen sei und während der Tat vor dem Haus gewartet habe, ergingen zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Der aus Thailand stammende Hauptangeklagte und der Mitangeklagte, der die chinesische Staatsangehörigkeit besitzt, sollen laut Anklage in der Wohnung Tageseinnahmen in Höhe von mehreren Tausend Euro vermutet haben. Der Hauptangeklagte soll bei dem Überfall in der Nacht zum 17. April 2023 im Stadtteil Friedrichshain die 55-Jährige mit einem Schlag ins Gesicht zu Boden gebracht, dann nach Geld gesucht und das Opfer erneut geschlagen haben. Laut Staatsanwaltschaft erbeutete er lediglich rund 25 Euro.

Der 47-Jährige habe auf Vorschlag des verschuldeten Mitangeklagten, der ein Vermittler von Prostitutionsdienstleistungen gewesen sei, die Frau überfallen, hieß es weiter. Geplant gewesen sei, die Frau nicht erheblich zu verletzten. Der ehemalige Thaiboxmeister habe der 55-Jährigen aber mehrere Verletzungen zugefügt und leichtfertig den Tod des Opfers verursacht. Die Frau verstarb im Wohnungsbordell. Mordmerkmale sahen die Richter nicht. Die beiden nicht vorbestraften Männer seien «nicht die skrupellosen Gewaltverbrecher».

Der 47-Jährige wurde nur wenige Tage nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Mitangeklagte wurde im Oktober inhaftiert und rund sechs Wochen später von weiterer Untersuchungshaft verschont. Beide hatten in dem viermonatigen Prozess geständige Angaben gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Hauptangeklagten zwölf Jahre Haft wegen Mordes beantragt, gegen den Mitangeklagten eine Strafe von drei Jahren. Der Verteidiger des 47-Jährigen plädierte auf eine deutlich geringere Strafe, der Anwalt des 35-Jährigen verlangte Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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