Nach dem Urteil des Gerichts in Münster hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Verfassungsschutz weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD will Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Vor einer Woche hatte der niedersächsische Verfassungsschutz die Beobachtung des AfD-Landesverbandes als Verdachtsobjekt um zwei Jahre verlängert. Demnach gibt es weiterhin Anhaltspunkte für den Verdacht, dass es sich bei der AfD in Niedersachsen um eine «Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung handelt». Wichmann sagte, er halte das für vorgeschoben.
Der innenpolitische Sprecher der AfD in Niedersachsen, Stephan Bothe, sprach von politischen Manövern und einem Zickzackkurs: «Der Landesregierung liegt nichts vor, was den Verdacht erhärtet hat.»