Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Gibt's nur einmal: Steuerrabatt wohlüberlegt einsetzen

Weniger Steuern zu zahlen: Das wünschen sich viele Steuerzahler. Für manche Menschen kann das einmal im Leben in Erfüllung gehen - wenn sie für entsprechende Einnahmen einen Antrag stellen.
Gibt's nur einmal: Steuerrabatt wohlüberlegt einsetzen
Eine Steuerermäßigung vom Finanzamt gefällig? Auf manche Veräußerungsgewinne kann es diese auf Antrag tatsächlich geben - aber nur einmal im Leben. © Bernd Weißbrod/dpa

Wussten Sie, dass das Finanzamt ganz offiziell einen Steuerrabatt gewähren kann? Das geht tatsächlich - und zwar für Veräußerungsgewinne von höchstens fünf Millionen Euro, wenn der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin mindestens 55 Jahre alt oder dauerhaft arbeitsunfähig ist und einen entsprechenden Antrag stellt. In diesem Fall kann das Finanzamt einmal im Leben einen ermäßigten Steuersatz aufrufen. 

Häufig wird dieser Rabatt etwa eingesetzt, wenn Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihren Geschäftsbetrieb aufgeben oder verkaufen. Weil der Gewinn in so einem Jahr besonders hoch ausfallen kann, ist der Rabatt dort in der Regel gut eingesetzt. Laut Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler dient die Begünstigung dazu, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr vom Gewinn für die private Altersvorsorge einsetzen können.

Wichtig: Einmal genutzt, kann der Rabatt nicht erneut in Anspruch genommen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher tun gut daran, besonders vorausschauend zu agieren.

Steuerberater muss auf Einmaligkeit hinweisen

Ärgerlich: In einem Fall, der vor dem Bundesfinanzhof (Az.: VIII R 2/19) verhandelt wurde, hatte ein Zahnarzt geklagt, weil das zuständige Finanzamt ihm diesen Rabatt bereits in einem Jahr gewährt hatte, in dem er und seine Ehefrau eine hohe Steuernachzahlung erwarteten - obwohl ihn das Ehepaar nicht beantragt hatte. Ihr Steuerberater riet ihnen in diesem Jahr aber davon ab, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, um die Nachforderung des Finanzamts nicht noch größer ausfallen zu lassen. 

Die Ernüchterung trat zehn Jahre später ein, als der Zahnarzt seinen Anteil an der Gemeinschaftspraxis veräußerte und dafür den Rabatt in Anspruch nehmen wollte. Das Finanzamt lehnte das mit der Begründung der einmaligen Verwendung des Rabatts ab. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung. Selbst bei einer zu Unrecht und eigenmächtig gewährten Ermäßigung könne der Rabatt kein zweites Mal eingesetzt werden. 

Das Landgericht Lübeck (Az.: 15 O 72/23) sah allerdings beim Steuerberater des Zahnarztes eine Verletzung der beruflichen Sorgfaltspflicht. Weil dieser seinen Mandanten nicht darauf hingewiesen hatte, dass der Rabatt nur einmalig gewährt werden kann, sprach er dem Zahnarzt einen Schadenersatz in Höhe von 220 000 Euro zu. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Rupert Murdoch und Elena Zhukova
People news
Medienmogul Murdoch (93) heiratet zum fünften Mal
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Handy ratgeber & tests
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Nationalmannschaft in Herzogenaurach
1. bundesliga
Bundesliga-Profis sehen DFB-Team als EM-Topfavorit
Holzhäuschen auf Brännö
Reise
Göteborg und das Meer: Städtetrip mit Inselhopping