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Kritik an geplanter Krankenhausreform

Der Bund will die umstrittene Neuaufstellung der Kliniken voranbringen. Die Gesetzespläne stoßen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen auf Widerstand.
Krankenwagen
Ein Rettungswagen auf Einsatzfahrt. © Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

Die Gesundheitsministerinnen von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben den Umgang von Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) mit den Ländern bei der Krankenhausreform kritisiert. «Der Bundesminister agiert wiederholt an den Ländern vorbei und findet immer wieder neue Ausreden», erklärten Petra Grimm-Benne, Petra Köpping und Heike Werner am Mittwoch. «Das ist ein Affront.» Am selben Tag hatte das Bundeskabinett die Krankenhausreform auf den Weg gebracht. Damit sollen sich die Kliniken stärker spezialisieren und unter weniger finanziellem Druck stehen. Die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle soll geändert werden.

Lauterbach sagte, mit der Reform ziehe die Regierung die Notbremse: «Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege.» Die Neuregelungen sollten in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten.

Die drei Ministerinnen erheben Widerspruch. Seit den 1990er Jahren sei im Osten eine weitgehende Transformation der Krankenhauslandschaft geschehen, Standorte seien konzentriert, es wurde auf Spezialisierung gesetzt. «Für uns ist daher klar: Alle vorhandenen Standorte werden für die medizinische Versorgung der Menschen in der Fläche benötigt.» Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sehe «allerdings enorme Einschränkungen für eine Krankenhausplanung in den Ländern vor, der die wohnortnahe Versorgung extrem erschwert». Die Ministerinnen aus Thüringen forderten: «Die Planungshoheit für die Krankenhauslandschaft muss bei den Ländern bleiben und darf nicht zusätzlich bürokratisiert werden. Zudem müssen die Krankenhäuser wirtschaftlich gestärkt werden.»

Sie würden nun sehr genau darauf achten und darauf hinarbeiten, dass die Rückmeldungen der Länder im weiteren Prozess noch berücksichtigt werden.

© dpa
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