Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Neue Hängebrücke im Tiroler Stubaital

Wer im Stubaital wandern geht, den erwartet eine neue Hängebrücke samt Aussichtsplattform. Der Blick geht weit ins Tal hinein.
Wanderer auf der Hängebrücke im Stubaital
Wandern mit Aussicht: Die mehr als 100 Meter lange Hängebrücke im Stubaital führt an einem Berghang 46 Meter über den Boden und eröffnet einen Fernblick auf den Ort Neustift. © Nicolas Hafele/TVB Stubai Tirol/Nicolas Hafele/TVB Stubai Tirol/dpa

Im Stubaital ist eine mehr als 100 Meter lange Hängebrücke für Wanderer eröffnet worden. Sie führt an einem Berghang 46 Meter über den Boden und eröffnet einen Fernblick auf den Ort Neustift und bis zum Gletscher am Ende des Tals. Darauf weist der Tourismusverband des Stubaitals hin.

Die Brücke ist Teil einer Erweiterung des Sunnenseit'n Wegs, der von der Mittelstation Froneben im Ski- und Wandergebiet Schlick 2000 auf nun acht Kilometer Länge bis nach Kartnall bei Neustift führt. Wie der Name schon sagt, verläuft er an Südhängen, also der Sonnenseite des Tals. Oberhalb der 110 Meter langen Hängebrücke wurde auch eine Aussichtsplattform namens Neustiftblick eröffnet.

Das Stubaital liegt in Tirol, etwa 15 Kilometer südlich von Innsbruck.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Shiloh Jolie-Pitt mit Mutter und Schwester
People news
Tochter von «Brangelina» will Pitt aus ihrem Namen streichen
Peter Sodann
Kultur
Hunderte bei Gedenkfeier für Peter Sodann in Halle
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Google
Internet news & surftipps
Google verbessert KI-Überblicke nach absurden Empfehlungen
Marco Reus
Fußball news
Letztes Spiel für BVB: Reus im Finale auf der Bank
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht