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Bewährung nach Mafia-Schutzgelderpressung vor 33 Jahren

33 Jahre nach einer Mafia-Schutzgelderpressung in Bayern ist einer der damaligen Täter verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Italiener am Donnerstag zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung. Der 60 Jahre alte Angeklagte hatte die Tat in vollen Umfang eingeräumt.
Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

In dem Verfahren ging es um Erpressungsvorwürfe aus den Jahren 1989 und 1990. Damals war ein Gastwirt aus dem oberbayerischen Landsberg am Lech von mehreren Männern, darunter dem Angeklagten, bedrängt worden, monatliches Schutzgeld in Höhe von 1000 Mark (umgerechnet 511 Euro) für sein Lokal zu zahlen. Dem Wirt wurde gedroht, dass sonst «Köpfe rollen» würden und man ihm das abgeschnittene Ohr seines Kindes per Paket zuschicken werde. Schließlich zahlte der Gastronom 4000 Mark.

Normalerweise wären die Vorwürfe bereits nach 20 Jahren verjährt. Gegen den Angeklagten wurde allerdings im Jahr 2006 ein Haftbefehl ausgestellt, wodurch die Verjährung unterbrochen wurde. Der Mann, der bis dahin in Italien lebte, konnte dann erst im vergangenen September aufgrund des Haftbefehls in Deutschland festgenommen werden. Mehrere Wochen saß er dann in Untersuchungshaft.

Mittlerweile lebt er bei Angehörigen im Allgäu und hat dort einen Job. In Italien hatte der Mann nach eigenen Angaben wegen verschiedener Straftaten bereits sieben bis acht Jahre im Gefängnis gesessen. In dem Verfahren betonten alle Seiten die Besonderheit, dass die Erpressung bereits so lange zurück liegt. «Die Tat ist älter als der Staatsanwalt, der das Plädoyer hält», meinte der Staatsanwalt dazu.

© dpa
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