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Sozialverband erstreitet mehr Nachzahlungen

Das Sozialrecht ist trickreich. Daher gibt es Angebote für Betroffene, die sich ungerecht behandelt fühlen. Inzwischen wehren sich laut einem Verband deutlich mehr von ihnen gegen Behördenbescheide.
Pflegebegutachtung
Eine Pflegebegutachterin sitzt während eines Gesprächs mit einem älteren Mann, der mit einem Gehstock an einem Tisch sitzt. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Ob falscher Pflegegrad oder Ärger mit der Rentenversicherung: Der Sozialverband VdK hat in Thüringen zuletzt einen deutlichen Anstieg an Widersprüchen und erstrittenen Geldern für seine Mitglieder verzeichnet. In Ost- und Südthüringen etwa sei die Summe der Nachzahlungen 2023 im Vergleich zum Vorjahr um fast 80 Prozent gestiegen, sagte der Leiter der Rechtsabteilung des VdK Hessen-Thüringen, Christof Walter. Eine Gesamtsumme für Thüringen liege nicht vor. Hauptsächlich sei es um Renten-, Krankengeld- oder Arbeitslosengeldverfahren gegangen, sowie um die Folgen von Berufsunfällen.

«Unserer Erfahrung nach werden mehr Anträge gestellt und auch mehr Rechtsmittel eingelegt, um Ansprüche beispielsweise gegenüber der Kranken- oder der Pflegeversicherung durchzusetzen», sagte er weiter. Auch die Zahl der Widersprüche gegen ablehnende Behördenbescheide habe zugenommen. Die komplexen Regelungen des Sozialrechts seien für juristische Laien kaum zu durchschauen, weswegen die Mitglieder des Landesverbands auf die Expertise der VdK-Juristen setzten. Insgesamt seien von 2019 bis 2022 mehr als 65.000 Verfahren in Hessen und Thüringen betreut worden.

Hinter den gestiegenen Zahlen vermuteten die Verbandsjuristen, dass es möglicherweise durch Personalmangel in den Behörden zu Fehlern komme, die dann zu mehr Widersprüchen führen, erklärte eine VdK-Sprecherin. Das sei aber nicht belegt.

Zehntausende falsche Pflegegrade

Als Beispiel führte sie an, dass im Jahr 2022 bundesweit über 185.000 Widersprüche gegen Pflegegutachten im Auftrag des Medizinischen Dienstes eingelegt worden seien. In fast jedem dritten Fall seien die beanstandeten Pflegegrade tatsächlich falsch gewesen und korrigiert worden. Daraus könne man schließen, dass diese Gutachten fehleranfällig sein könnten. Der Medizinische Dienst habe damals aber auch argumentiert, dass sich zum Beispiel auch der Gesundheitszustand der Betroffenen zwischen Begutachtung und Bescheid verändert haben könnte. «Als VdK zeigt uns dies auf jeden Fall, dass das System funktioniert und es sich lohnt, Widerspruch einzulegen», sagte die Sprecherin

© dpa
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