Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

AfD-Klage gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

Das Verwaltungsgericht München verhandelt ab dem 18. Juni im Hauptsacheverfahren über die Frage, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren darf. Das Gericht hat für das Verfahren nach der Klage des bayerischen AfD-Landesverbandes zunächst neun Verhandlungstage angesetzt, weitere könnten bei Bedarf folgen, wie es am Donnerstag in München mitteilte. Eine Entscheidung könne gegebenenfalls am letzten Verhandlungstag, nach bisheriger Planung der 18. Juli, veröffentlicht werden. 
Fahne mit AfD-Logo
Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. © Daniel Karmann/dpa

Die AfD hatte im vergangenen Jahr bereits versucht, im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beobachtung zu verhindern. Ihre Anträge im sogenannten Eilverfahren waren jedoch sowohl vom Verwaltungsgericht München als auch in zweiter Instanz vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden. 

Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlich zugänglichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Im Eilverfahren hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage der AfD mit der Begründung abgewiesen, der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden. 

Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung Der Flügel angehörten, sowie aus bekannt gewordenen «Umsturzfantasien» von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands. Zahlreiche Anhänger des ehemaligen Flügels verträten ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD Junge Alternative einen mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden völkischen Volksbegriff. Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.

Am Oberverwaltungsgericht im westfälischen Münster wird gerade über eine Klage des AfD-Bundesverbandes gegen die Beobachtung der Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verhandelt. 

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Tv & kino
Die Filmstarts der Woche
Nikita Buldyrski
Kultur
Alfred-Kerr-Darstellerpreis für Nikita Buldyrski
Königslauf in Dänemark
People news
Erster Royal Run für Frederik als König
Online-Plattform X
Internet news & surftipps
Musk lässt Twitter-Webadressen auf x.com umleiten
Unechte Karettschildkröte schwimmt im Meeresmuseum von Stralsund
Das beste netz deutschlands
So gelingen Fotos durch die Glasscheibe eines Aquariums
KI Symbolbild
Internet news & surftipps
Europarat verabschiedet KI-Konvention
Jürgen Klopp
Fußball news
Klopp singt für Nachfolger und freut sich auf den Urlaub
Eine Auswahl von Lakritzsüßigkeiten
Familie
Nascherei mit Folgen: Wer bei Lakritz aufpassen sollte