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Staatsgerichtshof weist Klage wegen Rhein-Äußerung zurück

Die hessische AfD wehrt sich gegen eine Einstufung als Verdachtsfall für den Verfassungsschutz. Auch Ministerpräsident Rhein hatte sich dazu geäußert und dagegen ging die AfD vor. Der Staatsgerichtshof winkt aber ab.
AfD Hessen
Ein Delegierter nimmt am Landesparteitag der AfD Hessen im Bürgerzentrum Karben teil. © Andreas Arnold/dpa/Archivbild

Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine Grundrechtsklage des AfD-Landesverbands wegen einer Äußerung von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) über die Partei aus formalen Gründen zurückgewiesen. Grundsätzlich sei eine solche Klage einer Partei zwar zulässig, der Rechtsweg über die Fachgerichte aber noch nicht ausgeschöpft, teilte das Gericht am Montag in Wiesbaden zur Begründung mit.

Der Staatsgerichtshof ist das hessische Verfassungsgericht. Elf Richter entscheiden etwa darüber, ob Gesetze verfassungsgemäß sind oder Grundrechte verletzt wurden. Ein AfD-Sprecher kündigte an, dass die Partei in dem Rechtsstreit nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle.

Hintergrund der Klage war eine Äußerung von Rhein über die AfD bei einer Pressekonferenz mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) am 7. September 2022 in Alzenau. Dabei hatte Rhein unter anderem gesagt: «In der AfD gibt es ein paar bürgerliche Feigenblätter, die werden nach Außen gehängt. Dahinter ist ein ganz radikaler Kern. Ein gefährlicher radikaler Kern.»

Es ging außerdem um eine mögliche Beobachtung der AfD in Hessen durch den Landesverfassungsschutz beziehungsweise deren Einstufung als Verdachtsfall. Das Video der Pressekonferenz wurde später unter anderem auf der der Seite der hessischen Staatskanzlei und auf Youtube veröffentlicht.

Die AfD in Hessen reichte daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden sowie die Grundrechtsklage beim Staatsgerichtshof ein, weil sie sich durch die Äußerung von Ministerpräsident Rhein in ihrem Recht auf Chancengleichheit und parteipolitische Neutralität verletzt sieht. Sie wehrt sich gegen eine Einstufung als Verdachtsfall für den Verfassungsschutz in Hessen.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies Mitte November 2023 in einem Eilverfahren den Antrag der AfD ab, dagegen legte die Partei Beschwerde ein. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kann diese nun entweder zurückweisen oder ihr stattgeben und den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufheben. Auf Bundesebene wird die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet. Die AfD ist im neuen hessischen Landtag, der am Donnerstag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt, zweitstärkste Kraft.

© dpa
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