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Sechs Jahre Haft nach tödlicher Autofahrt

Der Mann hatte sich auf der Motorhaube festgeklammert: Eine toxische Beziehung endet in einer tödlichen Autofahrt. Eine 34-Jährige muss nun ins Gefängnis.
Landgericht Stuttgart
Der Prozess fand am Landgericht Stuttgart statt. © Marijan Murat/dpa

Im Prozess um eine tödliche Autofahrt in Baden-Württemberg ist die 34 Jahre alte Angeklagte zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das sei der Abschluss eines Geschehens, das von «ganz vielen unglücklichen Momenten bedingt» worden sei, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung am Landgericht Stuttgart.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung dreieinhalb Jahre Haft wegen eines aus ihrer Sicht minderschweren Falls des Totschlags.

Im Zusammenhang mit dem Verbrechen spielten sich in Reichenbach an der Fils südöstlich von Stuttgart Ende Mai hollywoodreife Szenen ab: Die 34-Jährige war nach einem Streit verängstigt mit ihrem Wagen davongefahren - mit ihrem Partner auf der Motorhaube. Ob er selbst auf den Wagen sprang, blieb bis zuletzt ungeklärt. Die Frau fuhr knapp zwei Kilometer mit ihm durch den Ort. Der 32-Jährige geriet schließlich auf der Landstraße unter den Wagen und starb daraufhin an seinen schweren Verletzungen.

Sie hat nicht gebremst

Sie habe es zwar nicht darauf angelegt, dass ihr Partner sterbe, aber in dem Moment sei ihr das egal gewesen, bilanzierte der Richter. Bei der Angeklagten habe eine Angstreaktion vorgelegen, aber keine «kopflose Panikreaktion». Sie hätte auf der langen Fahrt, in der ihr Partner auf der Motorhaube um Hilfe gerufen habe, «x Handlungsalternativen» gehabt.

Die Angeklagte habe aber nicht gebremst, sei stattdessen teils bis zu 70 Kilometer pro Stunde gefahren und habe den Tod ihres Partners so billigend in Kauf genommen. Die Frau habe das Fahrzeug nicht als Fahrzeug benutzt, sondern «als Werkzeug pervertiert» - und dabei nicht einmal eine Fahrerlaubnis gehabt.

Die Angeklagte und ihr Partner hätten eine toxische Beziehung geführt, aus der sich beide nicht hätten befreien können, so der Richter. Die 34-Jährige hatte die Tat eingeräumt und sich bei den Angehörigen des Opfers im Prozess entschuldigt. «Sie müssen mit dem Tod umgehen können», sagte der Richter. «Das werden wir ihnen niemals nehmen können.»

Die Angeklagte sagte, dass sie das Urteil annehmen und auf Rechtsmittel verzichten wolle - ebenso wie die anderen Verfahrensbeteiligten.

© dpa
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