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Gericht: AfD-Jugend extremistisch, Mitglieder im Landtag

Der Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistisch einstufen. Vier ihrer Mitglieder sitzen laut dem hessischen Parteichef im Wiesbadener Landesparlament.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Die bundesweite Einstufung der Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist laut einem Gerichtsbeschluss rechtens. Auch im hessischen Landtag sitzen laut AfD-Landeschef Robert Lambrou und einem Parteisprecher vier Mitglieder der Jungen Alternative (JA): Gerhard Bärsch und Pascal Schleich aus dem Vogelsbergkreis sowie Jochen Roos und Maximilian Müger aus dem Kreis Offenbach. «Alle vier sind einfache Mitglieder der JA. Keiner von ihnen ist im Landesvorstand», sagte Lambrou am Dienstag in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass das BfV die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und beobachten darf. Begründet wurde dies unter anderem mit dem Umstand, dass die JA einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete sowie durch ihre «Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, insbesondere der Identitären Bewegung». Der Beschluss ist nicht rechtskräftig (Az: 13 L 1124/23). AfD und JA können dagegen Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die JA Hessen ist ein Beobachtungsobjekt des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), wie aus dem Kapitel «Rechtsextremismus» im jüngsten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 hervorgeht.

AfD-Landeschef Lambrou sagte der dpa, er kommentiere den Kölner Gerichtsbeschluss nicht, weil dieser nicht rechtskräftig und eine Beschwerde möglich sei: «Das ist ein laufendes Verfahren.» Die JA sei zwar rechtlich ein eigener Verein, aber «im praktischen Sinne ein fester Bestandteil der AfD», ergänzte Lambrou am Rande der hessischen Landtagssitzung am Dienstag.

Die JA kündigte auf Bundesebene an, «juristische Schritte» gegen den Kölner Gerichtsbeschluss zu prüfen. Diese komme nicht überraschend: «Der politische Zerstörungswille von ganz oben gegen die AfD und die ihr nahestehenden Vereine und Organisationen ist längst offensichtlich.»

© dpa
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