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AfD im Bundestag für Verbot von Muslim Interaktiv

Nach Demos mit Symphatiebekundungen für ein Kalifat in Hamburg werden Forderungen nach einem Verbot der Gruppe Muslim Interaktiv nicht leiser. Die AfD verlangt ein Vorgehen der Bundesregierung.
Bernd Baumann
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, am Rande einer Pressekonferenz seiner Fraktion. © Jörg Ratzsch/dpa

Die AfD im Bundestag fordert von der Bundesregierung ein Eintreten für ein Verbot des Vereins Muslim Interaktiv. Es handele sich um eine extremistische Organisation, deren Wirken sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte, heißt es in einem Antrag des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion, Bernd Baumann, in dem gefordert wird, ein Verbotsverfahren einzuleiten.

Zur Begründung wird unter anderem auf eine Antwort des Hamburger Senats auf eine AfD-Anfrage aus dem April verwiesen. Dort heißt es, nach Einschätzung des Hamburger Verfassungsschutzes handele es sich bei «bei der Gruppierung «Muslim Interaktiv» (MI) um eine gesichert extremistische Bestrebung, welche der in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten Organisation «Hizb utTahrir» (HuT) ideologisch nahesteht».

Die Hamburger Behörde zählt demnach rund 15 bis 25 Personen zum engeren Kreis der Gruppe mit weiteren Unterstützern im niedrigen dreistelligen Bereich. «Das Mobilisierungspotenzial der Gruppierung ist allerdings deutlich höher als die Zahl der Mitglieder und Unterstützer», heißt es weiter.

«Unserer Meinung nach ist das überdeutlich, dass man feindlicher der demokratischen Grundordnung gar nicht gegenüberstehen kann», sagte Baumann am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Er nahm Bezug auf die von der Gruppe veranstalteten Kundgebungen in Hamburg an vergangenen Wochenenden. Bei einer Demonstration war auf Schildern der Schriftzug «Kalifat ist die Lösung» zu lesen gewesen. Der Aufmarsch hatte bundesweit Empörung ausgelöst.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte zu den rechtlichen Möglichkeiten der Behörden gesagt, er halte eine reine Sympathiebekundung für ein Kalifat für politisch absurd und abwegig. Solange eine absurde Meinung, auch eine, die dem Grundgesetz widerspreche, einfach nur geäußert werde, ohne dass Anstalten unternommen würden, die Ordnung des Grundgesetzes dann auch zu beseitigen oder andere Rechtsgüter zu verletzen, müsse dies als Teil des geistigen Meinungskampfes ertragen werden.

© dpa
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