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Buschmann: Straftatbestand des Politiker-Stalkings skeptisch

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat skeptisch auf die Bundesratsinitiative aus Sachsen reagiert, Politiker stärker vor einschüchternden Übergriffen auf ihr Privatleben zu schützen. «Wir werden uns den Vorstoß genau anschauen. Ich warne aber davor, den Eindruck zu erwecken, dass Politiker sich ganz allgemein vor der eigenen Bevölkerung fürchten müssen», sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es werde der Eindruck erweckt, das Strafrecht schütze nur lückenhaft vor gewaltsamen Übergriffen. Es gebe bei physischer Gewalt aber «keine offensichtlichen Strafbarkeitslücken».
Marco Buschmann
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, gibt ein Pressestatement zur Reform des § 184b StGB und zur Richtlinie Gewalt gegen Frauen in seinem Ministerium. © Kay Nietfeld/dpa

Es gehe in der Praxis eher um Vollzugs- als um Gesetzesdefizite, erläuterte Buschmann. «Das beste Strafgesetz nützt nichts, wenn die Aufklärungsquoten niedrig sind.» Dann gehe jeder Abschreckungseffekt verloren, egal wie weit der Strafrahmen reiche.

Kern des sächsischen Gesetzesvorhabens ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes «politisches Stalking». Damit sollen Entscheidungsträger - besonders auch in den Kommunen - vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe auf ihr Privatleben geschützt werden. Besser erfasst werden sollen bislang straflos gebliebene Fälle, in denen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister so lange eingeschüchtert und angegriffen wurden, bis sie zurücktraten.

© dpa
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