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Baby in Altglascontainer gelegt: Lange Haftstrafe für Mutter

Sie soll ihr Neugeborenes in einen Altglascontainer geworfen haben wie Abfall. Durch viele Zufälle überlebt das Kind körperlich unbeschadet. Nun hat das Landgericht Ulm die Mutter verurteilt.
Prozessbeginn -  Baby im Glascontainer ausgesetzt
Die Angeklagte wird von Mitarbeitern der Justiz in den Gerichtssaal geführt. © Tatjana Bojic/dpa

Die Frau bedeckt ihr Gesicht mit den Händen, als das Urteil ergeht: zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Die Kammer des Ulmer Landgerichts zeigte sich am Montag davon überzeugt, dass die 38-Jährige ihr Neugeborenes im vergangenen Oktober nachts kurz nach der Geburt in einen abgelegenen Altglascontainer in Langenau (Alb-Donau-Kreis) geworfen hat. Das Kind überlebte körperlich unbeschadet. Ein Passant hatte es entdeckt und Rettungskräfte alarmiert.

Die Angeklagte, bereits eine Mutter von drei Kindern, nahm das Urteil regungslos auf. Das Motiv der Tat sei von «erschreckender Banalität», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Frau habe das Kind nicht gewollt und Alternativen wie eine anonyme Geburt und Adoption seien ihr zu aufwendig gewesen.

Das Strafmaß des Urteils lag deutlich über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Einer Gerichtssprecherin zufolge hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft unter anderem wegen versuchten Mordes beantragt. Die Verteidigung hatte demnach eine Freiheitsstrafe von vier Jahren unter anderem wegen versuchten Totschlags gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Angaben des Richters hatte die Frau zunächst versucht, die Schwangerschaft mit einem im Internet bestellten Medikament zu beenden. Das sei nicht erfolgreich gewesen. Die Schwangerschaft habe sie in ihrem Umfeld geheim gehalten und sich etwa über Adoption und eine anonyme Geburt informiert. Spätestens ab August 2023 habe sie diese Alternativen aber nicht mehr ernsthaft verfolgt.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich die Frau schon Tage vor der Geburt damit auseinandergesetzt, dass das Kind «entsorgt» werden müsse. Aus Sorge um ihr eigenes Leben habe sie während der Geburt eine Klinik angerufen und sich von einer Hebamme telefonisch begleiten lassen. Im Gespräch mit der Hebamme habe sie gelogen und erzählt, dass es bereits einen Termin zur Adoption gebe. Als das Kind auf der Welt war, habe sie das Telefonat abrupt beendet.

Danach sei sie zu dem abgelegenen Container gelaufen. Sie habe das Kind weggeworfen wie Abfall, sagte der Richter. Sie habe es nicht in den Container gelegt, es habe ein Fallmoment gegeben. Die Öffnung sei 20 Zentimeter groß gewesen, der Kindskopf etwa 11 Zentimeter.

Die Frau hatte in der Hauptverhandlung wegen der persönlichen und intimen Umstände der Tat unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Nach Angaben des Richters hatte sie keine vernünftige Erklärung gegeben, warum sie kein Angebot einer anonymen Geburt in Anspruch nehmen wollte. Als Motiv habe sie Gründe der Sexualität angegeben. Das Gericht ging nach Angaben des Richters aber davon aus, dass diese Gründe vorgeschoben seien. Man stelle sich Schlimmes vor, bis hin zur Gewalt, sagte der Richter. Das sei es aber nach Ansicht der Kammer nicht gewesen, führte er aus.

In der Urteilsbegründung sprach der Richter von einer «Kette glücklicher Ereignisse», durch die das Kind körperlich unbeschadet überlebte. Ein Passant hatte das Baby entdeckt und Rettungskräfte alarmiert. Der Mann war demnach auf dem Heimweg, als er am Altglascontainer etwas wimmern hörte. Er habe zunächst nicht an ein Baby in einem Altglascontainer gedacht. Aber es habe ihm keine Ruhe gelassen. Nachdem er schon zu Hause war, sei er noch einmal zurückgegangen - dort habe der Säugling inzwischen geschrien.

Der Mann habe das unterkühlte Baby aus dem Container gezogen, es gewärmt und Rettungskräfte alarmiert. «Wesentlich länger hätte das Kind in dem Glascontainer nicht überlebt», sagte der Richter. Inzwischen lebe der Junge in einer Adoptivfamilie - benannt nach seinem Retter.

© dpa ⁄ Katharina Schröder, dpa
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