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Ahrtal-Abschlussbericht wird nicht veröffentlicht

Die Ermittlungen zur Ahrtal-Flut sind eingestellt worden. Das ist für die Betroffenen schwer zu verstehen. Auch der Abschlussbericht der Justiz wird nicht veröffentlicht.
Ermittlungen zur Flutkatastrophe im Ahrtal
(l-r) Thomas Büttinghaus (Pressesprecher Staatsanwaltschaft Koblenz), Ute Adrian Backes (Oberstaatsanwältin), Mario Mannweiler, (Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz), Mario Germano, (Leiter des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamtes) und Sigrid Nagel (Krimnaldirektorin Landeskriminalamt) bei der Pressekonferenz. © Thomas Frey/dpa

Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird den Abschlussbericht zu den Ermittlungen der Ahrtal-Flut nicht veröffentlichen. Die Strafprozessordnung sowie Gesetze des Strafgesetzbuches stünden dem entgegen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das geht aus einem Bericht von Justizminister Herbert Mertin (FDP) an den rheinland-pfälzischen Landtag hervor.

Die Strafprozessordnung sehe eine solche Akteneinsicht für die Öffentlichkeit nicht vor, hieß es dort. Eine Veröffentlichung könnte demnach Privatgeheimnisse, Dienstgeheimnisse und Geheimhaltungspflichten verletzen. Außerdem hätten Hinterbliebene bereits angekündigt, gegen die Einstellung der Ermittlungen vorzugehen.

Anders bewertete die Staatsanwaltschaft die Bitte, den Gutachtenauftrag zu veröffentlichen. Der Auftrag - nicht das Gutachten selbst - wurde in dem Schreiben wörtlich wiedergegeben. Justizminister Mertin hatte die Staatsanwaltschaft nach dem Rechtsausschuss im April laut eigener Aussage gebeten, die Veröffentlichung von beiden Dokumenten zu prüfen.

Die Argumente der Staatsanwaltschaft überzeugen die Freien Wähler nicht: «Mit dem umfangreichen Schwärzen personenbezogener Fakten im Bericht könnte man meines Erachtens dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und der gebotenen Transparenz entgegenkommen und durchaus die tragenden Gründe zur Verfahrenseinstellung ausreichend darstellen», sagte Obmann Stephan Wefelscheid. Auch die Gefahr der Veröffentlichung von strafrechtlich relevanten Geheimnissen sieht er nicht.

© dpa
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