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Abgelehnte Asylbewerber: Rückgang bei Härtefallanträgen

Die Mitglieder der Härtefallkommission sind oft die letzte Hoffnung für abgelehnte Asylbewerber. Sie sehen sich die Menschen mit Migrationsgeschichte genau an - und sie merken eine Veränderung.
Syrischer Pass
Syrischer Pass. © Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa

Sachsen-Anhalts Härtefallkommission hat im vergangenen Jahr weniger Anträge von abgelehnten Asylbewerbern bearbeitet als in den Vorjahren. Im Jahr 2023 bekamen nach Angaben der Kommissionsvorsitzenden Monika Schwenke vom Freitag zudem auch weniger abgelehnte Asylbewerber eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Schwankten die Zahlen in den Vorjahren zwischen 18 und 44 Zustimmungen, waren es demnach im vergangenen Jahr 13. 

Dafür, dass die Zahlen zurückgegangen sind, gebe es verschiedene Gründe. Asylbewerber hätten unter anderem über das neue Chancen-Aufenthaltsrecht andere Möglichkeiten, zu einem Bleiberecht zu kommen. «Die Härtefallkommission soll wirklich nur im Notfall angerufen werden», sagte Schwenke.  

Aus dringenden persönlichen und humanitären Gründen haben unter anderem Menschen aus dem Iran, Armenien, Marokko, Mazedonien, Serbien und Syrien im vergangenen Jahr eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis bekommen. Auch im Vorjahr haben nach Angaben der Kommission Fälle aus dem Iran an der Spitze der Arbeit gelegen. In den vergangenen Jahren habe sich zudem gezeigt, dass es weniger um Fälle von größeren Familien gegangen sei, sondern mehr um Einzelfälle. Auch dadurch sei die Gesamtzahl der Zustimmungen möglicherweise gesunken.  

Asylsuchende können die einzelnen Mitglieder der Härtefallkommission anrufen, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und sie keine Perspektive mehr haben, in Deutschland bleiben zu können. Die Mitglieder recherchieren tiefgründig, ob dringende persönliche oder humanitäre Gründe für einen weiteren Aufenthalt in Sachsen-Anhalt sprechen. Die Arbeit der Kommission habe einen hohen Stellenwert, betonte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). «Ihre Entscheidungen haben eine enorme Tragweite.»

Seit 2005 gibt es die Härtefallkommission, auf ihr Votum folgt immer die Entscheidung der Innenministerin oder des Innenministers, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis anordnen können. Die betroffenen Fälle seien immer auch ein Spiegelbild der Gesellschaft und zeigten, wie sehr über andere Wege Integration gelinge, betonte Kommissionsvorsitzende Schwenke. Es gebe aber immer wieder Fälle, die aus den gesetzlichen Voraussetzungen herausfielen, es aber trotzdem wert seien, genauer hinzuschauen.  

© dpa
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